15.7.2021 | Fachinformation

Vergütung von Bürgertests nur noch bei Übermittlung an Corona-Warn-App

Bürgertests werden ab 1. August nur noch vergütet, wenn die Praxis das Testergebnis und das Testzertifikat an die Corona-Warn-App übermitteln kann. Dies sieht die aktualisierte Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor.

Ärztinnen und Ärzte, die Coronavirus-Schnelltests im Rahmen von Bürgertestungen nach Paragraf 4a der Testverordnung anbieten, sollten sich schnellstmöglich an die Corona-Warn-App (CWA) anschließen. Dafür müssen sie sich für für das Schnelltestportal registrieren.

Quelle und vollständige Praxisnachricht: KBV

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89081 Ulm
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