9.2.2021 | Fachinformation

KBV: Priorisierung für Corona-Impfung angepasst - Mehr Personen mit Vorerkrankungen jetzt in Gruppe 2

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat auf ihrer Seite die Informationen zur neugefassten Coronavirus-Impfverordnung zusammengefasst.

Vor dem Hintergrund der Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffes und der Altersbegrenzung für den Einsatz dieses Impfstoffes in Deutschland ist die Coronavirus-Impfverordnung neugefasst worden. Da es nicht genügend Studiendaten gibt, die auch eine Wirksamkeit bei älteren Menschen belegen, sollen nach der COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) mit dem Vektorviren-Impfstoff hierzulande vorrangig Menschen zwischen 18 und 65 Jahren geimpft werden.

Nach der angepassten Impfverordnung werden weiterhin die Personen vorrangig gegen SARS-CoV-2 geimpft, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer COVID-Infektion besteht.

Allerdings wurden in die Gruppen zwei „hohe Priorität“ und drei „erhöhte Priorität“ weitere Krankheitsbilder aufgenommen beziehungsweise die bereits vorhandenen differenziert.

Weitere Infos auf der Seite der KBV.

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