Wer kann sich an die Rechtsabteilung wenden?

An die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. können sich alle Mitglieder vom ersten Tag der Mitgliedschaft wenden, unabhängig davon, welchen Status sie haben, also z.B. Azubis, Angestellte, Arbeitslose, Mitarbeiter/innen in der Elternzeit oder im Mutterschutz, Rentner, etc.

Aufgrund der Satzung und des Rechtsberatungsgesetzes haben nur Mitglieder des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. diesen Anspruch. Es ist der Rechtsabteilung nicht möglich, Nichtmitglieder zu beraten. Da die Rechtsabteilung aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert wird, ist das auch eine Frage der Fairness gegenüber den zahlenden Mitgliedern.

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14.03.2026 11:30 Uhr
39576 Stendal
Stammtisch in Sachsen-Anhalt
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18.03.2026 17:00 - 20:20 Uhr
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"Der ältere Mensch" - Fortbildungsreihe - Medikation im Alter
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28.03.2026 11:30 Uhr
06108 Halle
Stammtisch in Sachsen-Anhalt
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15.04.2026 18:30 - 20:30 Uhr
76532 Baden-Baden
Hygiene in der Arztpraxis
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22.04.2026 15:00 - 16:30 Uhr
44339 Dortmund
„Das war schon immer so…“ gibt es bei mir nicht!
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