27.5.2025 | Fachinformation

Arzneimittel auf der Haut von Menschen können Haustiere krank machen

Im Rahmen einer Hormontherapie beim Menschen werden oft unter anderem äußerlich anzuwendende Arzneimittel in Form von Gels, Cremes oder Sprays eingesetzt. Sie enthalten als Wirkstoffe zum Beispiel die Hormone Estradiol oder Testosteron. Die Arzneimittel werden dazu regelmäßig auf bestimmte Körperstellen, wie den Unterarm oder die Schulter, aufgetragen.

"Haben Haustiere engen Körperkontakt zu einer behandelten Person, können sie unbeabsichtigt ebenfalls dem Wirkstoff ausgesetzt sein und schwerwiegende Nebenwirkungen entwickeln", warnt Tierärztin Dr. Ann Neubert, Expertin für Nebenwirkungen von Arzneimitteln im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Dabei können die Hormone sowohl über die Haut als auch oral beim Belecken aufgenommen werden. "Haustiere zeigen nach Kontakt mit Hormonpräparaten mitunter vielfältige Symptome, die sich je nach Tierart und Hormon unterscheiden", betont Neubert. Kommt es zu einer solchen Reaktion, sollte unbedingt eine Tierarztpraxis aufgesucht und auf einen möglichen Kontakt mit Hormonpräparaten hingewiesen werden.

"Damit es gar nicht erst zu Nebenwirkungen bei Haustieren kommt, helfen bereits einfache Maßnahmen", rät die Expertin. So reduziert gründliches Händewaschen nach dem Auftragen der Hormonpräparate das Risiko einer unbeabsichtigten Übertragung ebenso wie ein sorgfältiges Bedecken der behandelten Hautstellen mit Kleidung. Nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt kann es außerdem hilfreich sein, eine andere Hautstelle für die Behandlung zu wählen, die Behandlung zu einer anderen Tageszeit durchzuführen oder gar auf ein Medikament mit einem anderen Verabreichungsweg umzustellen, fasst das BVL auf seiner Website zusammen.

Weiterführende Informationen zu Risiken für Haustiere bei topischen Hormonersatztherapien hat das BVL in einem Handout zusammengestellt und auf seiner Internetseite veröffentlicht: www.bvl.bund.de

Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt es umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union.

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