10.7.2026 | Fachinformation
Versicherten, die weder die E-Rezept-App der gematik noch die E-Rezept-App ihrer Krankenkasse verwenden, solle der Patientenausdruck der DiGA-Verordnung mitgegeben werden. Diese benötigen den Ausdruck, um die Verordnung bei ihrer Krankenkasse einlösen zu können.
Wichtig sei, aktiv bei den Patientinnen und Patienten nachzufragen, ob diese bereits eine E-Rezept-App nutzen und die DiGA-Verordnung direkt digital einlösen können oder ein Patientenausdruck notwendig ist. Der Ausdruck enthält zugleich Informationen zu den verschiedenen Einlösewegen und wurde neugestaltet, so die KBV.
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können den Patientenausdruck mit dem Titel "Ausdruck zur Einlösung Ihrer Verordnung: Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)" in ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellen, wenn sie das PVS-Modul für die elektronische Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen besitzen und eine elektronische DiGA-Verordnung für einen Patienten ausgestellt haben.
Die überarbeitete Version des Patientenausdruckes wird laut KBV mit den aktuellen Software-Updates zum dritten Quartal 2026 bereitgestellt. Zudem kann die Software so konfiguriert werden, dass sie den Patientenausdruck automatisch bereitstellt, fasst die KBV auf ihrer Website zusammen.
In eine PraxisInfo hat die KBV Hinweise zum Ablauf der freiwilligen elektronischen DiGA-Verordnung zusammengefasst: www.kbv.de
Informationen zu Digitalen Gesundheitsanwendungen und für die Verordnung und Anwendung dieser hat das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf seiner Website veröffentlicht: www.bfarm.de
Welche Digitalen Gesundheitsanwendungen aktuell von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherpeuten verodnet werden können, sind im DiGA-Verzeichnis des BfArM zu finden: www.diga.bfarm.de
Apps auf Rezept: In diesen Fällen wird ein Ausdruck benötigt
Nach Arzneimitteln können Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) seit Januar elektronisch verordnet werden. Praxen können eine elektronische DiGA-Verordnung ausstellen, wenn ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) dies unterstützt. Die Verordnung über das Formular (Muster16) ist weiterhin uneingeschränkt möglich.Versicherten, die weder die E-Rezept-App der gematik noch die E-Rezept-App ihrer Krankenkasse verwenden, solle der Patientenausdruck der DiGA-Verordnung mitgegeben werden. Diese benötigen den Ausdruck, um die Verordnung bei ihrer Krankenkasse einlösen zu können.
Wichtig sei, aktiv bei den Patientinnen und Patienten nachzufragen, ob diese bereits eine E-Rezept-App nutzen und die DiGA-Verordnung direkt digital einlösen können oder ein Patientenausdruck notwendig ist. Der Ausdruck enthält zugleich Informationen zu den verschiedenen Einlösewegen und wurde neugestaltet, so die KBV.
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können den Patientenausdruck mit dem Titel "Ausdruck zur Einlösung Ihrer Verordnung: Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)" in ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellen, wenn sie das PVS-Modul für die elektronische Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen besitzen und eine elektronische DiGA-Verordnung für einen Patienten ausgestellt haben.
Die überarbeitete Version des Patientenausdruckes wird laut KBV mit den aktuellen Software-Updates zum dritten Quartal 2026 bereitgestellt. Zudem kann die Software so konfiguriert werden, dass sie den Patientenausdruck automatisch bereitstellt, fasst die KBV auf ihrer Website zusammen.
In eine PraxisInfo hat die KBV Hinweise zum Ablauf der freiwilligen elektronischen DiGA-Verordnung zusammengefasst: www.kbv.de
Informationen zu Digitalen Gesundheitsanwendungen und für die Verordnung und Anwendung dieser hat das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf seiner Website veröffentlicht: www.bfarm.de
Welche Digitalen Gesundheitsanwendungen aktuell von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherpeuten verodnet werden können, sind im DiGA-Verzeichnis des BfArM zu finden: www.diga.bfarm.de