7.7.2026 | Fachinformation
Die Regelung zur Erstbefüllung wurde laut KBV allerdings mit dem Zusatz verlängert, dass bei Wegfall der gesetzlichen Grundlage, die Leistung schon vorher entfalle. Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wolle die Bundesregierung die Vorgabe aufheben, nach der das Befüllen der ePA gesondert vergütet werden soll. Aktuell werde davon ausgegangen, dass die Aufhebung erst zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, so die KBV.
Zum BA-Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes
Die Abrechnung der Erstbefüllung erfolgt unverändert mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 01648 (89 Punkte / 11,34 Euro). Ärzte und Psychotherapeuten rechnen die GOP ab, wenn noch kein anderer Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut in Praxis oder Krankenhaus ein Dokument in die ePA des Patienten eingestellt hat. Andernfalls ist die GOP 01647 (15 Punkte) einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig, ohne Patienten-Kontakt die GOP 01431 (3 Punkte).
Zur Erstbefüllung gehören Dokumente, wie beispielsweise ein Befundbericht oder ein elektronischer Arztbrief, die Ärzte, Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte hochladen. Arzneimittel, die per E-Rezept verordnet und automatisch in die Medikationsliste der ePA übermittelt werden, gehören nicht dazu, fasst die KBV zusammen.
Der Medikationsplan soll im Laufe des Jahres als neue Anwendung in der elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden. Die Pilotierung in ausgewählten Regionen beginne laut Gematik im Juli dieses Jahres. Ab Oktober sei der bundesweite Start geplant.
Die Volltextsuche soll laut Gematik ab Januar 2027 als neue Funktion schrittweise bundesweit zur Verfügung stehen. Sie soll ab Oktober 2026 in Pilotregionen getestet werden.
Die KBV hat auf ihrer Themenseite zur ePA wichtige Infos für die Praxis zusammengefasst: www.kbv.de
Weitere Infos zu den neuen Funktionen der ePA auf der Seite der Gematik: www.gematik.de
ePA: Pauschale für Erstbefüllung letztmalig verlängert und neue Funktionen in der ePA
Für die Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten Ärzte und Psychotherapeuten noch bis 31. Dezember dieses Jahres 11,34 Euro. Hierauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband mit Beschluss vom 1. Juli geeinigt.Die Regelung zur Erstbefüllung wurde laut KBV allerdings mit dem Zusatz verlängert, dass bei Wegfall der gesetzlichen Grundlage, die Leistung schon vorher entfalle. Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wolle die Bundesregierung die Vorgabe aufheben, nach der das Befüllen der ePA gesondert vergütet werden soll. Aktuell werde davon ausgegangen, dass die Aufhebung erst zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, so die KBV.
Zum BA-Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes
Die Abrechnung der Erstbefüllung erfolgt unverändert mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 01648 (89 Punkte / 11,34 Euro). Ärzte und Psychotherapeuten rechnen die GOP ab, wenn noch kein anderer Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut in Praxis oder Krankenhaus ein Dokument in die ePA des Patienten eingestellt hat. Andernfalls ist die GOP 01647 (15 Punkte) einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig, ohne Patienten-Kontakt die GOP 01431 (3 Punkte).
Zur Erstbefüllung gehören Dokumente, wie beispielsweise ein Befundbericht oder ein elektronischer Arztbrief, die Ärzte, Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte hochladen. Arzneimittel, die per E-Rezept verordnet und automatisch in die Medikationsliste der ePA übermittelt werden, gehören nicht dazu, fasst die KBV zusammen.
Der Medikationsplan soll im Laufe des Jahres als neue Anwendung in der elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden. Die Pilotierung in ausgewählten Regionen beginne laut Gematik im Juli dieses Jahres. Ab Oktober sei der bundesweite Start geplant.
Die Volltextsuche soll laut Gematik ab Januar 2027 als neue Funktion schrittweise bundesweit zur Verfügung stehen. Sie soll ab Oktober 2026 in Pilotregionen getestet werden.
Die KBV hat auf ihrer Themenseite zur ePA wichtige Infos für die Praxis zusammengefasst: www.kbv.de
Weitere Infos zu den neuen Funktionen der ePA auf der Seite der Gematik: www.gematik.de