26.6.2026 | Fachinformation

BMG-Entwurf: KIM soll das veraltete Fax schrittweise ersetzen

Der E-Mail-Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) soll Standard für die medizinische Kommunikation im Gesundheitswesen werden. Darauf zielt der Referentenentwurf des Digitalgesetzes des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ab. Ziel sei es hier, das veraltete Fax in der gesamten Gesundheitsversorgung schrittweise, flächendeckend durch das elektronische und sichere Verfahren zu ersetzen. Hintergrund seien in erster Linie Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.

Derzeit nutzten fast ausschließlich Praxen KIM für den verschlüsselten Versand medizinischer Informationen, zum Beispiel für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, den Versand elektronischer Arztbriefe oder die KV-Abrechnung direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus. Ziel sei ein einheitlicher Kommunikationsweg zwischen beispielweise Praxen, Krankenhäusern, Apotheken, Medizinischem Dienst, Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Einrichtungen.

Voraussetzung für die Nutzung von KIM ist ein KIM-Dienst sowie ein entsprechend angebundenes Praxisverwaltungssystem. KIM-Adressen sind in der Regel mit dem Praxisausweis (SMC-B) verbunden. Gerade für große Versorgungseinheiten können weitere KIM-Adressen sowie individuelle KIM-Adressen (Verschlüsselung über den Heilberufeausweis) eingerichtet und registriert werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet mit kv.dox Ärzten, Psychotherapeuten und Kassenärztlichen Vereinigungen einen eigenen KIM-Dienst an. Laut KBV passt kv.dox zu allen Praxisverwaltungssystemen und allen eHealth-Konnektoren. Mit dem Online-Dienst "Kollegensuche der KBV" können bundesweit alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten gesucht werden. Gesucht werden kann z. B. nach dem Namen, nach dem Fachgebiet und der Adresse oder auch mit der Arzt- oder Betriebsstättennummer. In der Kollegensuche lässt sich auch die KIM-Adresse der gesuchten Praxis anzeigen und kann bei Bedarf kopiert und in das KIM-Mailprogramm eingefügt werden. Es ist eine Anwendung der KBV im sicheren Netz der KVen, das über die TI erreichbar ist, so die KBV.

Ebenso empfiehlt sich die Anlage eines eigenen Adressbuches für häufig genutzte KIM-Adressen. Zudem empfiehlt die KBV, die eigene KIM-Adresse bekannt zu machen. Die KIM-Adresse sollte auf jedem Briefkopf, jeder Visitenkarte und auch auf der Praxis-Website aufgeführt sein, so wie die herkömmliche E-Mailadresse auch. Auch auf Arztbriefen oder Befunden kann die KIM-Adresse aufgeführt werden.

Ausführliche Infos hat die KBV auf ihrer Themenseite zum E-Mail-Dienst KIM zusammengefasst: www.kbv.de

Der Verzeichnisdienst der gematik (VZD) enthält alle KIM-Adressen von Praxen, Ärzten und Psychotherapeuten, aber auch von Apotheken, Pflegeheimen, Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die gematik gibt auf ihrer Website ausführliche Infos zum Einrichten von KIM und hat häufig gestellte Fragen in FAQ zusammengefasst: www.gematik.de

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