28.4.2026 | Fachinformation
Der Beschluss vom 16. April wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung tritt er am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten müssen die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden, so der G-BA.
DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung der Anlage 19 (DMP Osteoporose) und der Anlage 20 (Osteoporose – Dokumentation)
Zu den wesentlichen Neuerungen im internen Mitgliederbereich
Disease-Management-Programm (DMP) Osteoporose wird aktualisiert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Anforderungen an das Disease-Management-Programm (DMP) für Versicherte mit Osteoporose umfassend aktualisiert. Neu ist, dass sich Männer mit einer behandlungsbedürftigen Osteoporose künftig bereits ab 50 Jahren in ein strukturiertes Behandlungsprogramm einschreiben lassen können, statt wie bisher ab 60 Jahren.Der Beschluss vom 16. April wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung tritt er am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten müssen die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden, so der G-BA.
DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung der Anlage 19 (DMP Osteoporose) und der Anlage 20 (Osteoporose – Dokumentation)
Zu den wesentlichen Neuerungen im internen Mitgliederbereich