10.2.2026 | Fachinformation
Ärzte können sie abrechnen, wenn sie Notfalldaten wie Allergien und eingenommene Medikamente aktualisiert haben.
Die Umstellung erfolgte laut KBV, da sich der Notfalldatensatz in der Versorgung nicht wie erwartet verbreitet hatte und bis dato lediglich für 2,3 Millionen Patientinnen und Patienten ein Notfalldatensatz angelegt wurde. Das seien deutlich weniger als prognostiziert wurde, schreibt die KBV.
Die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01643 im EBM ist mit 39 Punkten bewertet und kann einmal im Krankheitsfall (= Jahr) berechnet werden. Sie ersetzt die GOP 01641 (4 Punkte), die Ärztinnen und Ärzte seit 2018 als Zuschlag zur Versicherten, Grund- und Konsiliarpauschale erhalten und die von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung zugesetzt wird. Die Vergütung der neuen GOP 01643 erfolgt - zunächst für zwei Jahre befristet - extrabudgetär.
Unverändert bleiben die GOP für das Anlegen eines Notfalldatensatzes (GOP 01640 / 80 Punkte) und für das Löschen eines Notfalldatensatzes (GOP 01642 / 1 Punkt), fasst die KBV zusammen.
Auf ihrer Themenseite zum Notfalldatenmanagement (NFDM) hat die KBV für Praxen wichtige Infos zum NFDM, wie beispielsweise zum Anlegen, Zugriffsrechten, zu technischen Voraussetzungen sowie zur Abrechnung und Vergütung zusammengefasst.
Zur KBV-Themenseite zum Notfalldatenmanagement
Notfalldatensatz - Neue GOP für Aktualisierung eines Notfalldatensatzes seit 1. Januar
Für die Aktualisierung eines Notfalldatensatzes auf der elektronischen Gesundheitskarte gibt es seit 1. Januar 2026 eine neue Gebührenordnungsposition. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt.Ärzte können sie abrechnen, wenn sie Notfalldaten wie Allergien und eingenommene Medikamente aktualisiert haben.
Die Umstellung erfolgte laut KBV, da sich der Notfalldatensatz in der Versorgung nicht wie erwartet verbreitet hatte und bis dato lediglich für 2,3 Millionen Patientinnen und Patienten ein Notfalldatensatz angelegt wurde. Das seien deutlich weniger als prognostiziert wurde, schreibt die KBV.
Die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01643 im EBM ist mit 39 Punkten bewertet und kann einmal im Krankheitsfall (= Jahr) berechnet werden. Sie ersetzt die GOP 01641 (4 Punkte), die Ärztinnen und Ärzte seit 2018 als Zuschlag zur Versicherten, Grund- und Konsiliarpauschale erhalten und die von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung zugesetzt wird. Die Vergütung der neuen GOP 01643 erfolgt - zunächst für zwei Jahre befristet - extrabudgetär.
Unverändert bleiben die GOP für das Anlegen eines Notfalldatensatzes (GOP 01640 / 80 Punkte) und für das Löschen eines Notfalldatensatzes (GOP 01642 / 1 Punkt), fasst die KBV zusammen.
Auf ihrer Themenseite zum Notfalldatenmanagement (NFDM) hat die KBV für Praxen wichtige Infos zum NFDM, wie beispielsweise zum Anlegen, Zugriffsrechten, zu technischen Voraussetzungen sowie zur Abrechnung und Vergütung zusammengefasst.
Zur KBV-Themenseite zum Notfalldatenmanagement