28.1.2025 | Fachinformation

Patienteninformation zum Start des QS-Verfahrens in der ambulanten Psychotherapie in NRW

Zum neuen Qualitätssicherungs(QS)-Verfahren ambulante Psychotherapie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Patienteninformation in leichter Sprache als Download zur Verfügung gestellt. Diese kann als unterstützendes Material dazu genutzt werden, die Patientinnen und Patienten über die Datenerhebung in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zu informieren.

Bereits zum 1. September ist das neue QS-Verfahren des G-BA zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie, kurz QS AmbPT) in Kraft getreten. Seit 1. Januar 2025 läuft eine sechsjährige regionale Erprobungsphase in NRW. Sie betrifft somit Psychotherapeuten der KV-Bereiche Nordrhein und Westfalen-Lippe. Eine bundesweite Einführung ist für das Jahr 2031 geplant.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte sich für eine regionale Erprobung eingesetzt. Dabei soll u. a. herausgefunden werden, ob die Qualitätsindikatoren und -instrumente geeignet sind, die Behandlungsqualität zu messen und eventuellen Verbesserungsbedarf aufzuzeigen. Auch das Verhältnis von Aufwand und Nutzen wird untersucht, so die KBV.

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) hat auf ihrem Portal u. a. den Zeitplan, FAQ, Erklärvideos, Veranstaltungen und die G-BA-Beschlüsse zum neuen Verfahren veröffentlicht.

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