12.4.2024 | Fachinformation
Ziel ist es, auch für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen Regelungen zu etablieren, die eine bessere Koordination gewährleisten, den Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung sowie die Kooperation mit den relevanten Akteuren anderer Hilfe- und Unterstützungssysteme zu erleichtern, schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Die KBV hat alle wichtigen Infos auf ihrer Website zusammengefasst: https://www.kbv.de
Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 21.03.204:
Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KJ-KSVPsych-RL): Erstfassung
Die Erstfassung der KJ-KSVPsych-RL tritt nach Prüfung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Laut G-BA legt der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen anschließend die benötigten Vergütungsziffern fest und die Kassenärztlichen Vereinigungen stellen dann ein fortlaufend aktualisiertes Verzeichnis der Teilnahmeberechtigten bereit.
KBV: Psychiatrische Komplexversorgung auch für Kinder und Jugendliche
Nachdem für Erwachsene mit schweren psychischen Erkrankungen bereits seit 2022 ein neues Versorgungsprogramm besteht, wurde auch für Kinder und Jugendliche ein Versorgungsprogramm auf den Weg gebracht.Ziel ist es, auch für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen Regelungen zu etablieren, die eine bessere Koordination gewährleisten, den Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung sowie die Kooperation mit den relevanten Akteuren anderer Hilfe- und Unterstützungssysteme zu erleichtern, schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Die KBV hat alle wichtigen Infos auf ihrer Website zusammengefasst: https://www.kbv.de
Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 21.03.204:
Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KJ-KSVPsych-RL): Erstfassung
Die Erstfassung der KJ-KSVPsych-RL tritt nach Prüfung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Laut G-BA legt der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen anschließend die benötigten Vergütungsziffern fest und die Kassenärztlichen Vereinigungen stellen dann ein fortlaufend aktualisiertes Verzeichnis der Teilnahmeberechtigten bereit.