15.3.2024 | Fachinformation

G-BA: Aufnahme der STIKO-Empfehlungen zu Meningokokken B und COVID-19 in die Schutzimpfungs-Richtlinie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 07.03. beschlossen, die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Meningokokken-B-Impfung als Standardimpfung für Säuglinge in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufzunehmen. Auch setzt der G-BA die aktualisierte Empfehlung der STIKO zur COVID-19-Impfung um, wonach sich Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko künftig jedes Jahr im Herbst gegen COVID-19 impfen lassen sollten.

Zum Beschluss zur Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „Meningokokken B-Impfempfehlung“ auf der Seite des G-BA

Zum Bechluss zur Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „COVID-19-Impfempfehlung 2024“ auf der Seite des G-BA

Der Beschluss des G-BA zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie vom 07.03. wird dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Erst mit Inkrafttreten sind diese Impfungen für gesetzlich Krankenversicherte eine Kassenleistung.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat hierzu auf ihrer Website alle wichtigen Infos zusammengefasst: www.kbv.de

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