2.2.2024 | Fachinformation

Krankenhäuser können bei Tagesbehandlung künftig Krankenfahrten verordnen

Krankenhäuser können künftig auch bei tagesstationären Behandlungen Krankenfahrten verordnen. Bisher dürfen sie dies nur im Entlassmanagement. Voraussetzung für die Verordnung ist entweder einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“. Ebenfalls möglich ist die Verordnung bei Pflegegrad 4 und 5 sowie bei Pflegegrad 3 und dauerhaft eingeschränkter Mobilität. Eine Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Krankentransport-Richtlinie: Verordnung von Krankenfahrten durch Krankenhäuser im Rahmen der tagesstationären Behandlung gemäß § 115e Absatz 2 Satz 3 SGB V am 18.01.24 entsprechend geändert. Der Beschluss des G-BA wird zunächst an das Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung geschickt. Wird er nicht beanstandet, tritt er am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat auf ihrer Website alle Informationen zur angepassten Krankentransport-Richtlinie zusammengefasst: www.kbv.de und gibt auf ihrer KVB-Themenseite Krankenbeförderung umfassende Informationen.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

07.02.2026 08:30 - 15:15 Uhr
90471 Nürnberg
BUNDESKONGRESS CHIRURGIE 2026 - GEMEINSAM STARK - Tag der medizinischen Fachberufe
Termin anzeigen
25.02.2026 18:30 - 20:00 Uhr
76532 Baden-Baden
Wundversorgung – Einfach machen
Termin anzeigen
06.03. - 07.03.2026
04356 Leipzig
Zahntechnik plus 2026
Termin anzeigen
07.03.2026 09:00 - 16:30 Uhr
44141 Dortmund
6. WESTFÄLISCHER EVA-TAG
Termin anzeigen