30.1.2024 | Fachinformation

Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „STIKO-Stellungnahme COVID-19-Impfung“ und „STIKO-Empfehlung Pneumokokken-Impfung“

Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner Website schreibt, gehören Pneumokokken-Erkrankungen zu den weltweit häufigsten bakteriellen Atemwegsinfektionen. Personen ab 60 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen sind besonders gefährdet. In Deutschland ist seit Anfang 2022 ein 20 Serotypen abdeckender Pneumokokken-Impfstoff (20-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff, PCV20) für Personen ab 18 Jahren zugelassen.

Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) Ende September 2023 ihre bisherige Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung angepasst hatte, entschied nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die Änderungen auch in seine Schutzimpfungs-Richtlinie zu übernehmen. Die STIKO hatte den neuen PCV20-Impfstoff gegenüber den bisher empfohlenen Impfstoffen PPSV23 und PCV13 als überlegen bewertet.

Auf eine Impfung mit dem neuen Impfstoff PCV20 haben laut G-BA zukünftig Anspruch:
  • Personen ab 60 Jahren
  • Personen ab 18 Jahren mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen
  • Personen ab 18 Jahren mit beruflicher Indikation (Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen mit einer Belastung durch Metallrauch)
Zudem hat der G-BA die Schutzimpfungs-Richtlinie auch in Bezug auf die Impfung gegen COVID-19 aktualisiert.

Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 13. Januar 2024 in Kraft getreten.

Zur Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „STIKO-Stellungnahme COVID-19-Impfung“ und „STIKO-Empfehlung Pneumokokken-Impfung“

Quelle: www.g-ba.de

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