16.5.2023 | Fachinformation

Formlose Bescheinigung für Krankenhausbegleitung wird vergütet

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer Website informiert, können Ärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen Patient*innen mit Behinderung, die aus medizinischen Gründen bei einer stationären Behandlung eine Begleitperson benötigen, eine formlose Bescheinigung ausstellen. Für die formlose Bescheinigung, die bis zu zwei Jahre gültig ist, gibt es ab Juli die Gebührenordnungsposition (GOP) 01615 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Die Änderung des EBM mit Wirkung zum 1. Juli 2023 hat der Bewertungsausschuss am 11.05.2023 beschlossen.

Zu ausführlichen Informationen auf der Seite der KBV.

Hintergrund ist die Krankenhausbegleitungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, nach der Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung ab dem 1. November 2022 bei einem Verdienstausfall Anspruch auf Krankengeld haben.

Siehe hierzu auch die Fachinfo "G-BA: Richtlinie zur Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus wurde angepasst".

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