11.8.2021 | Fachinformation

Coronavirus-Impfverordnung zu COVID-19-Schutzimpfungen für 12- bis 17-Jährige

Paragraf 60 des Infektionsschutzgesetzes zu den Versorgungsansprüchen im Fall eines Impfschadens gilt auch, wenn Ärzte Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren impfen, für die die STIKO keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Diese Impfungen sind ebenfalls nach der Coronavirus-Impfverordnung zulässig.

Im Einvernehmen mit dem BMG haben die Gesundheitsminister beschlossen, allen 12- bis 17-Jährigen ein Impfangebot unterbreiten zu wollen. Dabei, so heißt es in dem Beschluss, sei eine entsprechende ärztliche Aufklärung erforderlich, sowie eine gegebenenfalls notwendige Zustimmung der Sorgeberechtigten einzuholen.

Der Vorstand der KBV sieht den GMK-Beschluss zur Impfung von gesunden Kindern und Jugendlichen nach wie vor kritisch. Leider wälze die Politik ihr Versäumnis, andere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, jetzt auf Kinder und Jugendliche und deren Eltern ab, indem ein erheblicher Impfdruck aufgebaut werde, erklärte der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.

KBV

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