14.1.2020 | Fachinformation

Vergütungsregelungen bei Terminvermittlung durch die Terminservicestelle leicht angespasst

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich geenigt, dass Ärztinnen und Ärzte ab Januar einen Aufschlag für Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter erhalten, wenn der Termin für die U-Untersuchung zeitnah über eine Terminservicestelle (TSS) vermittelt wurde.

Darüber hinaus wurden die TSS-Vergütungsregelungen in zwei weiteren Punkten angepasst.

Zu den Infos auf der Seite der KBV

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