28.5.2019 | Fachinformation

Neuerungen bei der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege

Seit dem 1. April 2019 dürfen Vertragsärzte auch bei Patienten mit posttraumatischen Belastungsstörungen oder mit schweren psychischen Beeinträchtigungen im Wochenbett psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen.

Neben der Erweiterung des Indikationsspektrums wurde die Vergütung angehoben.

Weitere Infos auf der Seite der KBV

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