21.5.2019 | Fachinformation

Neues Terminservice- und Versorgungsgesetz ab 11. Mai 2019

Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist am 11. Mai in Kraft getreten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat auf ihrer Seite die Neuerungen rund um die Terminvermittlung wie
  • Terminservicestellen
  • Hausärzte vermitteln dringende Termine bei Fachärzten
  • Offene Sprechstunden
  • Behandlung neuer Patienten

veröffentlicht.

Auch einen Überblick über weitere wichtige Änderungen für Praxen abseits der Terminvergabe hat die KBV auf ihrer Seite unter folgenden Punkten zusammengestellt:
  • Schutzimpfungen
  • Förderung der Weiterbildung
  • Mindestsprechstundenangebot
  • Entscheidungen der Länder zur Bedarfsplanung
  • Regressschutz
  • Reform der Bedarfsplanung
  • Präexpositionsprophylaxe
  • Heilmittel: Blankoverordnung
  • Heilmittelverordnungen „außerhalb des Regelfalls“
  • Elektronische Patientenakte
  • Elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Kodierungsunterstützung ICD
  • Krankenbeförderung.

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