16.3.2017 | Fachinformation

Stuhltest iFOBT ab 1. April: Anforderungen und Vergütung stehen fest

Das neue Stuhltest-Verfahren zur Früherkennung von Darmkrebs steht ab 1. April gesetzlich Versicherten als Kassenleistung zur Verfügung. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf die Vergütung für die Ausgabe und Durchführung des Tests geeinigt.

Haus- und Fachärzte, die den neuen Stuhltest im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung ausgeben, erhalten 6 Euro pro Patient und somit deutlich mehr als bisher. Für den bisherigen Guajak-basierten Test gab es inklusive der Auswertung 2,63 Euro. Er darf ab dem 1. April nicht mehr zur Darmkrebsfrüherkennung eingesetzt werden. Im kurativen Bereich gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober. Danach kommt auch dort ausschließlich der neue quantitative immunologische Test (iFOBT) zum Einsatz.

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Stuhltest iFOBT

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