11.11.2025 | Fachinformation

Informationen für MFA und ZFA zur Krebsregistermeldung

Mit dem Inkrafttreten des Krebsregistergesetzes am 1. Januar 1995 fiel der Startschuss für die flächendeckende Krebsregistrierung in Deutschland. Das Gesetz verpflichtete alle Bundesländer und Stadtstaaten zur Einrichtung epidemiologischer Krebsregister, sofern dies nicht bereits geschehen war. Das 2013 verabschiedete Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz schrieb zusätzlich die Einführung klinischer Krebsregister vor. In unserem Fachbeitrag in praxisnah 11+12/2025 informieren die Autorinnen über die Rolle der Krebsregister, die notwendige Qualität der einzugebenden Daten, Meldeanlässe und wo MFA und ZFA Unterstützung bei der Dateneingabe finden.

Ergänzend zur gedruckten Version enthält der Beitrag Krebsregistermeldung mit Manual plus im internen Mitgliederbereich wichtige Links und weitere Beispiele.

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