27.2.2024 | Fachinformation

EU vereinbart Amalgam-Ausstieg ab Januar 2025

Wie das Europäische Netzwerk für Umweltmedizin schreibt, soll der Export von Dentalamalgam in der EU zum 1. Januar 2025 mit wenigen Ausnahmen auslaufen. Darauf haben sich am 8. Februar Vertreter der Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments geeinigt.

Da Dentalamalgam zu 50% aus Quecksilber besteht und ein Risiko für Umwelt und Gesundheit darstellt, ist es seit langem umstritten und darf seit 2018 nicht mehr für Kinder unter 15 Jahren und schwangere oder stillende Frauen verwendet werden. Jetzt soll der Ausstieg auf die gesamte EU-Bevölkerung ausgedehnt werden.

Nur Tschechien und Slowenien sollte eine 18-monatige Übergangszeit zur Anpassung ihrer Gesundheitssysteme eingeräumt werden, da Dentalamalgam immer noch das einzige Material ist, das vollständig von ihrem öffentlichen Gesundheitssystem erstattet wird, so das Europäische Netzwerk für Umweltmedizin.

Mit durchschnittlich 0,6 Gramm pro Füllung und einem Gesamtverbrauch von 40 Tonnen Quecksilber pro Jahr ist Zahnamalgam die größte verbleibende Verwendung von Quecksilber in der EU. Etwa 1000 Tonnen Quecksilber befinden sich immer noch in den Mündern der Europäer.

Bei der Verwendung von Zahnamalgam werde Quecksilber trotz aller Sicherheitsvorkehrungen unweigerlich in die Umwelt freigesetzt. Es sei kein lokales Problem, sondern eine internationale Bedrohung, da Quecksilber durch die Atmosphäre und Gewässer Grenzen überschreite. Der aktuelle Zustand der Umwelt sei alarmierend: 40% der Oberflächengewässer in der EU seien mit Quecksilber kontaminiert. Das stelle nicht nur ein Risiko für Vögel und Meeressäuger dar, die sich von kontaminierten Fischen oder Schalentieren ernähren (EWR 2018), sondern auch für den Verzehr von Fisch für die Bevölkerung, so das Netzwerk.

Darüber hinaus verdunsten ständig kleine Mengen Quecksilber aus den Füllungen, was ein direktes Risiko für die vulnerable Bevölkerung darstellt. Insbesondere wird Quecksilber bei der Platzierung und Entfernung freigesetzt. Dem sind nicht nur Patienten, sondern auch Zahnärztinnen, Zahnärzte und deren zahnmedizinische Fachkräfte ausgesetzt.

„Fast die Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten hat ihre Nutzung bereits eingestellt oder auf weniger als 1% reduziert. Es hat sich gezeigt, dass die Alternativen wirksam, verfügbar und bezahlbar sind, so dass es unnötig ist, es in den Mündern der Bevölkerung zu platzieren," erklärt hierzu Florian Schulze, Geschäftsführer des Europäischen Netzwerks für Umweltmedizin und führender Experte für Zahnamalgam im EU-Stakeholder-Prozess.

Die Vereinbarung muss noch vom Parlament und Rat angenommen werden. Danach wird das neue Gesetz im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.
Quelle: envmednetwork – european network for environmental medicine

Unsere Referatsleiterin Zahnmedizinische Fachangestellte im Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf), Sylvia Gabel, hierzu: „Amalgam hat in der modernen Zahnmedizin nichts mehr zu suchen. Beim Arbeiten mit Amalgam in der Praxis wird Quecksilberdampf freigesetzt und da 99 Prozent der zahnmedizinischen Fachangestellten in Deutschland weiblich sind und Quecksilber sowohl schädlich für die Fruchtbarkeit als auch das ungeborene Kind ist, sind wir einem besonderen Risiko ausgesetzt.”

Kritik der Zahnärzteschaft an der EU-Entscheidung
Wie die KZBV schreibt, kritisiere die Zahnärzteschaft die EU-Entscheidung. Es gebe derzeit keine mit ausreichender Evidenz hinterlegten Alternativmaterialien für alle Versorgungsformen. Ein allgemeines Verbot von Dentalamalgam sowie das Verbot für dessen Herstellung ab dem 1. Januar 2025 haben gravierende Auswirkungen auf die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland. Ein Wegfall von Dentalamalgam würde die Versorgung insbesondere von vulnerablen Patientengruppen deutlich erschweren.
Zur vollständigen Stellungnahme der KZBV, Stand: Februar 2024

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