30.5.2016 | Pressemeldung

ZFA-Umfrage erhält große Aufmerksamkeit

Für 96 Prozent der Beteiligten ist ein bundesweit einheitlicher Tarifvertrag für ZFA als Mindeststandard sehr wichtig bzw. wichtig

Die vor knapp vier Wochen, am 3. Mai, gestartete Online-Umfrage des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. ist auf großes Interesse gestoßen. Bereits am ersten Tag haben knapp 2500 daran teilgenommen. Zum Schluss summierte sich die Zahl auf insgesamt 3535 Beteiligte.

„Wir freuen uns über die große Resonanz“, erklärt Carmen Gandila, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. „Sie zeigt uns, wie wichtig das Thema den Kolleginnen und Kollegen in den Zahnarztpraxen ist.“

Die Teilnehmer/innen setzen sich zusammen aus 460 Auszubildenden zur bzw. zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA), 2147 ZFA und 928 Praxismitarbeiter/innen, die eine Weiterqualifizierung auf den Gebieten der zahnmedizinischen Prophylaxe, Verwaltungsassistenz, Fachassistenz bzw. Dentalhygiene absolviert haben.

Danach gefragt, wie wichtig für sie ein bundesweit einheitlicher Tarifvertrag für ZFA als Mindeststandard ist, antworteten 77 Prozent mit „sehr wichtig“ und 19 Prozent mit „wichtig“. Damit erklärten lediglich vier Prozent der Beteiligten, kein oder wenig Interesse an einem Tarifvertrag zu haben, wobei der überwiegende Teil davon angab, über Tarif bezahlt zu werden.

„Wir sehen das Interesse, die Rückmeldungen und vor allem dieses Votum für Tarifverträge als eindeutige Aufforderung an die Arbeitgeber in den Zahnarztpraxen, das Thema sehr ernst zu nehmen. Fachkräftemangel und nicht ausreichend geeignete Bewerber/innen haben eine wichtige Ursache darin, dass sich gute Schulabgänger/innen heute ihre Ausbildung aussuchen können und nicht nur auf Ausbildungsvergütungen achten, sondern auch auf berufliche wie finanzielle Perspektiven. Tarifverträge sind dafür ein allgemein anerkannter Bezugspunkt. Wir fordern die Verbände und Institutionen der Zahnärzteschaft deshalb auf, sich zu Tarifverträgen zu positionieren. Schließlich haben sie damit ein wichtiges Argument bei Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen in der Hand. Gleichzeitig weisen wir die einzelnen Arbeitgeber/innen darauf hin, dass sie bereits heute in den Arbeitsverträgen eine Tarifbindung an den bestehenden Vertrag mit der AAZ vereinbaren können. Das schafft eine Kalkulationsgrundlage und erhöht die Zufriedenheit der Mitarbeiter/innen, die damit besser an den Betrieb gebunden werden“, so Carmen Gandila weiter.

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