Teil 9 – Was ist wichtig bei Arbeitsmitteln und Betriebsstätten

Die Grundpflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Arbeitsschutz ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und am Anfang steht wie immer die Gefährdungsbeurteilung. Die Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel und die Arbeitsstättenverordnung für Arbeitsräume regeln neben Prüf- und Dokumentationspflichten auch Fristen für zum Beispiel Absauganlagen, Gasanlagen und Druckbehälter. Die Beschäftigten in den Dentallaboren sind ebenfalls aufgefordert, ihren Anteil zur besseren Arbeitssicherheit in eigenem Interesse zu leisten - ganz im Sinne von „Wissen nützt – Wissen schützt“.
In ihrem Artikel erläutern Jan Lange und Karola Will die komplexen Regelungen und vermitteln praxisorientierte Anregungen, die für alle Beteiligten das Bewusstsein für Arbeitssicherheit weiter fördern sollen.
Der Artikel wurde in der Oktoberausgabe 2025 im Fachjournal „das dentallabor“ vom Verlag Neuer Merkur veröffentlicht.
das dentallabor (10/2025) als kostenloser Download (PDF)