17. Kontrolle der Arbeitssicherheit

Die Überwachung obliegt den Bundesländern. Je nach Bundesland sind die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen, in Schleswig-Holstein die dortige Landesunfallkasse zuständig. Sie dürfen den Betrieb betreten, besichtigen, können Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen, Proben entnehmen usw.

Die Träger der DGUV (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) haben nach SGB VII Vollzugs- und Beratungsaufgaben. Sie überwachen die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der hierauf gestützten Arbeitsschutzverordnungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften.

Leider fehlt überall das notwendige Personal, um regelmäßige Kontrollen in den Betrieben durchzuführen.

Zu wenig Personal im Arbeitsschutz
Warum die Zahl der Arbeitsschutz-Kontrollen weiter sinkt

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Bundesweite Terminübersicht

14.05.2025 18:00 - 19:30 Uhr
88167 Augsburg
Wissen nützt, Wissen schützt - Ihre Sicherheit in Praxis und Labor - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Großraum Augsburg
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14.05.2025 18:00 - 19:30 Uhr
88167 Augsburg
Wissen nützt, Wissen schützt - Ihre Sicherheit in Praxis und Labor - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Ingolstadt
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14.05.2025 19:30 - 20:00 Uhr
88167 Augsburg
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Großraum Augsburg
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14.05.2025 19:30 - 20:00 Uhr
88167 Augsburg
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Großraum Augsburg
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16.05. - 13.07.2025
Webkonferenz
Praxismanagement
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16.05.2025 18:00 - 20:00 Uhr
80997 München
Stammtisch - vorab Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Großraum München
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17.05.2025 10:30 - 11:30 Uhr
89081 Ulm
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Ostalb
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17.05.2025 10:30 - 11:30 Uhr
89081 Ulm
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Kreis Biberach
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