17. Kontrolle der Arbeitssicherheit

Die Überwachung obliegt den Bundesländern. Je nach Bundesland sind die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen, in Schleswig-Holstein die dortige Landesunfallkasse zuständig. Sie dürfen den Betrieb betreten, besichtigen, können Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen, Proben entnehmen usw.

Die Träger der DGUV (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) haben nach SGB VII Vollzugs- und Beratungsaufgaben. Sie überwachen die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der hierauf gestützten Arbeitsschutzverordnungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften.

Leider fehlt überall das notwendige Personal, um regelmäßige Kontrollen in den Betrieben durchzuführen.

Zu wenig Personal im Arbeitsschutz
Warum die Zahl der Arbeitsschutz-Kontrollen weiter sinkt

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14.10. - 17.10.2026
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Lipödem - erkennen, verstehen und begleiten – "Versorgungsmöglichkeiten, richtige Verordnung und Therapien"
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14.10.2026 17:30 - 19:00 Uhr
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Sicher, gesund und gestärkt im Praxisalltag: Versicherungsschutz, Prävention und BEM in der Human-, Tier- und Zahnmedizin - TERMIN WURDE ABGESAGT!
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Webinar: Inklusive Medizin – Schmerzerkennung bei Menschen mit komplexen Behinderungen
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Schwierige Patient*innen – Gewalt in der Praxis
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28.10.2026 18:00 - 20:30 Uhr
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1. Impfen: Was gibt es Neues? - 2. "Entspanntes Impfmanagement" - Vorteile des elektronischen Impfsystems
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