Azubis und Rente?

Vom ersten Arbeitstag an sind Auszubildende in der gesetzlichen Rentenversicherung geschützt, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Im Fall der Fälle haben Berufseinsteiger Anspruch aus dem Vorsorgepaket der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bestandteil der Tarifverträge (in denen u.a. die Ausbildungsvergütungen geregelt werden) sind auch "Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung". Weitere Informationen dazu finden Mitglieder des Verbandes auch im internen Bereich der Website. Darüber hinaus gibt es dort FAQ zur bAV (Betriebliche Altersvorsorge) für MFA, TFA, ZFA.

Mitglieder unseres Verbandes haben vom ersten Tag der Mitgliedschaft an Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung, z.B. bei Fragen zum Tarif- und Sozialrecht. Hier geht`s zur Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.
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25.02.2026 18:30 - 20:00 Uhr
76532 Baden-Baden
Wundversorgung – Einfach machen
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27.02. 08:45 Uhr - 01.03.2026 14:15 Uhr
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27.02.2026 17:00 - 19:00 Uhr
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06.03. - 07.03.2026
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07.03.2026 09:00 - 16:30 Uhr
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6. WESTFÄLISCHER EVA-TAG
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39576 Stendal
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"Der ältere Mensch" - Fortbildungsreihe - Medikation im Alter
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28.03.2026 11:30 Uhr
06108 Halle
Stammtisch in Sachsen-Anhalt
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