3.8.2015 | aktuelle Meldung

Anspruch auf Abschlusszeugnis in Englisch und Französisch?

Die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe informiert

§ 37 des Berufsbildungsgesetzes trägt den Titel "Abschlussprüfung". Er schreibt unter anderem den Anspruch der Auszubildenden auf ein Zeugnis fest. Diesem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen.

Allerdings kann der Anspruch auf eine Übersetzung nicht durch die Rechtsabteilung des Verbandes geltend gemacht werden, da er gegenüber der Kammer besteht.

Mitglieder des Verbandes können sich bei Fragen zum Thema an unsere Rechtsabteilung wenden.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

27.11. - 29.11.2025
65185 Wiesbaden
bpt-Kongress 2025
Termin anzeigen
27.11.2025 17:00 - 19:00 Uhr
10777 Berlin
Zahnaufhellung mit Konzept – Mehr als nur ein weißes Lächeln
Termin anzeigen
29.11.2025 11:00 - 15:00 Uhr
27432 Bremervörde
MFA Workshop zur Vorbereitung auf die Praktische Prüfung
Termin anzeigen
13.12.2025 11:00 - 14:00 Uhr
27568 Bremerhaven
Kommunikation in schwierigen Situationen
Termin anzeigen