26.5.2025 | Pressemeldung

TFA: Zum 1. Juni steigen die Gehälter und die Ausbildungsvergütungen

Zum 1. Juni 2025 treten für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) ein neuer Gehaltstarifvertrag und ein neuer Manteltarifvertrag in Kraft. Darauf haben sich die Tarifpartner – der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) - in der dritten Verhandlungsrunde am 15. Mai in Frankfurt geeinigt. Nun liegen die Zustimmungen der großen Tarifkommissionen vor.

Der Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Januar 2026. Unter Berücksichtigung der achtmonatigen Nachwirkungsdauer beträgt die durchschnittliche rechnerische Erhöhung ca. 5 Prozent über alle Berufsjahre und Tätigkeitsgruppen.

Die Tarifgehälter für TFA steigen zum 1. Juni 2025 in der ersten Tätigkeitsgruppe (TG I) einheitlich um 300 Euro brutto, in der TG II um rund 336 Euro und in der TG III um rund 366 Euro. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich im ersten Jahr auf 900, im zweiten auf 1.000 und im dritten Jahr auf 1.100 Euro. Neu hinzu kommt eine Tarifgruppe IV für TFA, die leitungsbezogene Tätigkeiten ausführen. Diese Eingruppierung ist mit einem Aufschlag von 32 Prozent auf die TG I verbunden. Sie setzt voraus, dass zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen durch anerkannte und/oder geregelte Fortbildungsmaßnahmen nach dem Berufsbildungsgesetz von insgesamt mindestens 400 Stunden erworben wurden.

Neben sprachlichen Anpassungen gibt es einige, teils aus der vergangenen Rechtsprechung resultierende Änderungen im Manteltarifvertrag, die ebenfalls zum 1. Juni 2025 in Kraft treten: So sind Überstunden, auch für Teilzeitbeschäftigte, über die regelmäßige vertragliche wöchentliche Arbeitszeit hinaus künftig zuschlagspflichtig, soweit innerhalb von 18 Wochen keine entsprechende Freizeit gewährt wird. Bereitschaftsdienst wird mit 50 Prozent des aktuellen Stundenlohns, mindestens aber mit dem jeweiligen gesetzlichen Mindestlohn vergütet. Ganz neu: Zum Zweck der Vergütungsberechnung wird reine Rufbereitschaft als Arbeitszeit gewertet und mit 25 Prozent vergütet. TFA im ersten und zweiten Berufsjahr erhalten ein Urlaubsgeld in Höhe von 40 statt 30 Prozent eines Monatsgehalts. Neu ist eine einheitliche Weihnachtszuwendung für alle Auszubildenden von 40 Prozent der jeweils geltenden monatlichen Ausbildungsvergütung. Ausbildungszeiten im selben Betrieb sind bei der Berechnung der Dauer des Arbeitsverhältnisses bei Kündigung zukünftig zu berücksichtigen.
 
„Um den bürokratischen Aufwand der Praxen so gering wie möglich zu halten, wird es keine Nachzahlungen für die vergangenen Monate geben“, so bpt- Präsident Dr. Siegfried Moder. „Dennoch tragen wir der Tatsache Rechnung, dass Tiermedizinische Fachangestellte einen extrem wichtigen Beitrag zum Gesamterfolg der Tierarztpraxen und Kliniken leisten und haben deshalb diesem enormen Kraftakt für die Arbeitgeber unsere Zustimmung erteilt. „Gleichzeitig sehen wir damit auch einer möglichen Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde gelassen entgegen und werden im Januar auf Basis der dann tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung wieder verhandeln“.

„Es war uns wichtig, insbesondere die Gehälter und Ausbildungsvergütungen der TFA nachhaltig zu verbessern. Wir schauen zuversichtlich nach vorne, auch wenn uns der Verzicht auf die Nachzahlungen nicht leichtgefallen ist“, erklärt vmf-Verhandlungsführerin Hannelore König.
TFA-Referatsleiterin Katrin Hammermann ergänzt: „Positiv ist darüber hinaus, dass wir die Arbeitgeberseite überzeugen konnten, eine weitere Tätigkeitsgruppe aufzunehmen. Sie gilt beispielsweise für bestehende geregelte Fortbildungsmaßnahmen wie Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen, Hundefachwirt/in oder Betriebswirt/in.“

Die Tarifverträge stehen zeitnah über die jeweiligen internen Homepages für die bpt- und vmf-Mitglieder zum Abruf bereit.

Zu weiteren Informationen
Download: Tarifinformationen für Tiermedizinische Fachangestellte

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