21.12.2023 | aktuelle Meldung

Zum Tarifstreit: Freiwillige Gehaltserhöhungen sind nicht verboten

"Es tut mir für die MFAs fürchterlich leid, ich hätte denen wirklich gern ab Januar 2024 was obendrauf gelegt,“ sagt der AAA-Vorsitzende Erik Bodendieck in einem Gespräch gegenüber dem Ärztlichen Nachrichtendienst (Link zum ÄND, Zugang nur mit Login) und schiebt damit die Schuld auf den vmf.

Er konkretisiert auch, was er draufgelegt hätte: Eine Maximalmarge von 5,5 Prozent. Das sind durchschnittlich etwas mehr als 1 Euro pro Stunde brutto.

vmf-Präsidentin und Verhandlungsführerin Hannelore König entgegnet: "Wenn die Arbeitgeberseite offen darüber spricht, dass bei 5,5 Prozent die Obergrenze erreicht sei und diese dann so verteilen will, dass nur die ersten Berufsjahre und unteren Tätigkeitsgruppen mehr erhalten, dann hilft dies zwar den jungen Medizinischen Fachangestellten. Aber wir verlieren unsere erfahrenen Kolleginnen und Kollegen ab dem 17. Berufsjahr in den höhreren Tätigkeitsgruppen, die mit einer Erhöhung von 0,1 bis 3,0 Prozent weiterhin einen Reallohnverlust verkraften müssten. Sie sind die Stütze der Arztpraxen, weil sie Verantwortung übernehmen. Im Übrigen ist es keinem Arbeitgeber verboten, bereits ab Januar freiwillig eine Gehaltserhöhung zu zahlen, die dann mit unserem Tarifabschluss verrechnet wird."

Der vmf hatte gefordert, das Einstiegsgehalt für Berufsanfängerinnen und -anfänger nach ihrer dreijährigen Ausbildung mindestens an den gesetzlichen Mindestlohn für Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung anzupassen. Dieser steigt zum 1. Mai 2024 auf 16,50 Euro brutto pro Stunde. Derzeit beträgt das Einstiegsgehalt für MFA 13,22 Euro pro Stunde. Außerdem soll die Struktur im Gehaltstarifvertrag mit den Tätigkeitsgruppen auch für Kolleginnen und Kollegen mit langjähriger Berufserfahrung erhalten bleiben. Das Angebot der Arbeitgeberseite liegt weit darunter.

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