15.7.2020 | Pressemeldung

Corona-Sonderbonus für MFA, TFA und ZFA notwendig

Mitglieder der Bundeshauptversammlung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. verabschiedeten Resolution

Die Diskussion um den Sonderbonus und die Neubewertung der systemrelevanten Tätigkeiten darf im Gesundheitswesen nicht nur den Bereich der Alten- und Krankenpflege abdecken. Deshalb haben die Mitglieder der 26. Bundeshauptversammlung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. 2020 am Wochenende (11./12.07.2020) in Göttingen in einer Resolution gefordert, die besonderen Leistungen von Mitarbeitenden in Arzt-, Tierarzt- und Zahnarztpraxen während der Corona-Pandemie ebenfalls mit einem angemessenen finanziellen Bonus zu würdigen. Dieser ist aus Steuermitteln zu finanzieren.

Dazu erklärt die neugewählte Präsidentin Hannelore König: „Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung und Betreuung der Patient*innen konnte während der ersten Welle der Corona-Pandemie nur durch die zuverlässige und verantwortungsvolle Mitarbeit der Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten aufrechterhalten werden. Einen ebenso wichtigen Beitrag haben die Tiermedizinischen Fachangestellten geleistet, um die tiermedizinische Versorgung zu gewährleisten.

Ich darf daran erinnern, dass für den ambulanten Bereich zunächst keine ausreichende Schutzausrüstung zur Verfügung stand und somit viele dieser Berufsangehörigen tagtäglich direkten Kontakt mit Infizierten oder Verdachtsfällen hatten, also einem besonders hohen Risiko ausgesetzt waren. Eine aktuelle Analyse der Arbeitsunfähigkeitsdaten der AOK-Mitglieder durch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) zeigt, dass Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte unter den Top Ten der Berufsgruppen mit den höchsten krankheitsbedingten Fehlzeiten im Zusammenhang mit Covid-19 liegen. Die Medizinischen Fachangestellten werden an dritter Stelle angeführt. Im betrachteten Zeitraum haben 1.207 je 100.000 beschäftigte MFA im Zusammenhang mit Covid-19 an ihrem Arbeitsplatz gefehlt. Damit waren MFA rund 2,5-mal so häufig betroffen wie der Durchschnitt von 474 je 100.000 AOK-versicherten Beschäftigten. Sie liegen in etwa auf gleich hohem Niveau wie die Beschäftigten in der Altenpflege mit 1.283 und der Gesundheits- und Krankenpflege mit 1.237 Betroffenen. Dies zeigt, dass Medizinische Fachangestellte im Schutzschild vor den Kliniken besonders gefährdet und belastet waren. Denn im ambulanten Bereich wurden sechs von sieben COVID-19-Patienten versorgt. Auch die Zahnmedizinischen Fachangestellten waren 1,7-mal häufiger betroffen als der Durchschnitt der AOK-Beschäftigten.

Viele unserer Kolleg*innen arbeiten dabei im Niedriglohnbereich – und zum Teil unterhalb des Mindestlohns für Pflegehilfskräfte. Ein entsprechender Bonus wäre ein erstes Achtungszeichen für eine bessere Wertschätzung dieser Berufsangehörigen, denn die Leistungen insbesondere der Medizinischen Fachangestellten blieben in der Pandemie unbeachtet. An dieser Stelle möchten wir betonen, dass wir den Sonderbonus für die Pflegekräfte unterstützen. Aber die Politik darf die Leistungen der anderen systemrelevanten Berufe nicht vergessen.

Um die Beschäftigten in Arzt-, Tierarzt- und Zahnarztpraxen nicht weiter von der allgemeinen Lohnentwicklung abzukoppeln, ist es außerdem dringend erforderlich, die erzielten Tarifsteigerungen in diesen Bereichen analog den Pflegekräften gegen zu finanzieren. Bestenfalls haben Politiker*innen bisher auf unsere Forderungen mit warmen Worten reagiert und die Bedeutung der MFA, TFA und ZFA als systemrelevant bestätigt. Jetzt ist es Zeit, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen.“

Pressemeldung der KV Hessen: Warum spricht eigentlich niemand über einen Bonus für die MFA in den Praxen?

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