17.1.2019 | Pressemeldung

Tarifverhandlungen für MFA auf März vertagt

Verband medizinischer Fachberufe e.V. fordert mindestens 1,35 Euro mehr Stundenlohn

Die Tarifverhandlungen für die Medizinischen Fachangestellten in den deutschen Arztpraxen werden am 8. März fortgesetzt. Bei der ersten Runde am gestrigen Mittwoch in Berlin konnte kein Ergebnis erzielt werden.

Dazu Carmen Gandila, Vizepräsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.: „Gestern haben wir unserem Tarifpartner, der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA), unsere Forderungen unterbreitet und begründet. Ein Gegenangebot haben wir von der neu aufgestellten AAA nicht erhalten. Wir gehen davon aus, dass sie sich bis zum nächsten Verhandlungstermin positionieren wird und uns ein Angebot vorlegt.“

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. fordert eine Erhöhung von 1,35 Euro pro Stunde für die erste Tätigkeitsgruppe. Der Bruttostundenlohn nach erfolgreich abgeschlossener 3-jähriger Ausbildung würde somit in den ersten vier Berufsjahren auf 12,63 Euro steigen. Bei entsprechenden Weiterbildungen kämen die im Tarifvertrag vereinbarten Zuschläge von 7,5 Prozent in Tätigkeitsgruppe II bis 50 Prozent in Tätigkeitsgruppe VI hinzu. Um 80 Euro sollen die Ausbildungsvergütungen steigen.

Carmen Gandila: „Wir haben die Vertreter/innen der AAA daran erinnert, dass motivierte, gut aus- bzw. weitergebildete MFA einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren einer Arztpraxis sind. Gleichzeitig hat eine Studie des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf gezeigt, dass das Stress-Level unter MFA außerordentlich hoch ist. Grund dafür ist ein äußerst ungünstiges Verhältnis zwischen Anforderung und Belohnung. Der Praxisalltag ist gekennzeichnet durch großen Zeitdruck, vor allem bei hohem Patientenaufkommen, häufige Unterbrechungen, Verantwortung, Arbeitsverdichtung und Multitasking. Dem stehen ein geringes Einkommen, wenig Wertschätzung in der Gesellschaft sowie problematische arbeitsrechtliche Bedingungen im Kleinstbetrieb Arztpraxis gegenüber. Insgesamt gesehen, so die Forscher, stehen MFA, was den Arbeitsstress betrifft, den anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen in nichts nach.

Als Lösungsansätze benannten die Wissenschaftler neben einer besseren Organisation der Arbeit und der Förderung des Teamzusammenhalts vor allem ein dem Ausbildungsstand angemessenes Gehalt. Dem schließen wir uns natürlich an. Die politische Diskussion im zurückliegenden Jahr geht in die gleiche Richtung: Namhafte Politiker verlangen einen gesetzlichen Mindestlohn in der Höhe von 12,00 Euro/Stunde und der Bundesgesundheitsminister spricht von einem Einstiegsgehalt von 3.000 Euro brutto monatlich für eine examinierte Altenpflegekraft. Wir wissen aber, dass es noch immer viele MFA gibt, die gerade den Mindestlohn erhalten.

Für eine Nettorente oberhalb des Grundsicherungsniveaus (von derzeit bei 814 Euro) werden nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums 29,5 Rentenpunkte benötigt. Um dies bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung hinweg zu erreichen, wäre aktuell rechnerisch ein Stundenlohn von 12,63 Euro erforderlich.

Unsere Forderung ist aus unserer Sicht mehr als gerechtfertigt und soll die Mindestarbeitsbedingungen kennzeichnen. Angesichts des existierenden Fachkräfteengpasses bei MFA sind Arbeitgeber und Politiker gefragt, die Finanzierung dieser Kosten zu garantieren, denn die Zahl der MFA, die daran denken, den Arbeitgeber zu wechseln oder ganz aus dem Beruf auszusteigen, ist sehr groß. Die Auswirkungen auf die ambulante Patientenversorgung und das Gesundheitswesen als Ganzes wären gravierend.“

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