13.8.2018 | aktuelle Meldung

Sind Umkleidezeiten Arbeitszeiten?

Mit seiner Entscheidung vom 25.04.2018, AZ: 5 AZR 245/17, hat das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsauffassung bestätigt, dass Umkleidezeiten zur vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gehören, wenn das Umkleiden ein fremdes Bedürfnis bedient und nicht zugleich ein eigenes Bedürfnis erfüllt.

Die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. hat in diesem Zusammenhang die häufigsten Fragen und Antworten zu dem Thema „Umkleidezeiten“ zusammengestellt. Diese Informationen können im internen Mitgliederbereich abgerufen werden.

Zum den FAQ "Umkleidezeiten" (im internen Bereich, Zugang für Mitglieder)

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