23.3.2017 | Pressemeldung

Zahntechniker-Beruf muss wieder attraktiv werden

Der Gehaltscheck auf Lohnspiegel.de macht die Misere deutlich: Eine Zahntechnikerin verdient als Berufsanfängerin im Osten Deutschlands bei einer 40-Stunden-Woche 1359 Euro brutto, das sind weniger als der Mindestlohn. Auch mit 15-jähriger Berufserfahrung liegt ihr Bruttogehalt gerade knapp über 1742 Euro. Ihr männlicher Kollege im Osten kann zu Beginn mit 1570 Euro und nach 15 Jahren mit 2012 Euro rechnen. Im Vergleich dazu: Die Berufsanfängerin West erhält 1644 Euro, ihr Kollege 1900 Euro. Nach 15 Jahren Berufserfahrung erhält sie 2108, er 2435 Euro.

Dazu Karola Krell, Referatsleiterin Zahntechniker/innen im Verband medizinischer Fachberufe e.V. „Diese Abfrage bestätigt, dass der Beruf Zahntechniker/in unattraktiv geworden ist. Nach einer dreieinhalbjährigen Ausbildung bei niedrigsten Ausbildungsvergütungen beginnt der Einstieg ins Berufsleben im Rahmen des Niedriglohnsektors und erhöht sich auch mit langjähriger Berufserfahrung kaum. Und das bei Anforderungen an höchste Präzisionsarbeit. Es wundert daher wenig, dass immer weniger Jugendliche diesen Beruf erlernen möchten. Mittlerweile ist der Fachkräftemangel deutlich sichtbar: Im Februar lag die Zahl der bei der Arbeitsagentur gemeldeten offenen Stellen für Zahntechniker bei 1086 und die Zahl der Arbeitslosen bei 1300.

In seiner Positionierung im Bereich Zahntechnik hat sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. deshalb unter anderem für leistungsgerechte Gehälter für angestellte Zahntechniker/innen und angemessene Ausbildungsvergütungen ausgesprochen. Einkommen, Weiterentwicklung und soziale Anerkennung gelten als entscheidende Kriterien für Berufsanfänger/innen heute. Tarifverträge, so der Verband medizinischer Fachberufe e.V., bilden dafür eine wichtige Grundlage. Sie sind Standard für Mindestarbeitsbedingungen und schließen den Wettbewerb um niedrigste Personalkosten aus.

Gleichzeitig gilt es auch, alle Leistungen, die im zahntechnischen Labor auf Grundlage der Gebührenordnungen und/oder auf Anweisung des Auftraggebers erbracht werden, vollständig abzurechnen. „Es ist durchaus üblich, dass Laboratorien Teilleistungen als kostenlosen Service erbringen. Das bringt aber den angestellten Zahntechniker/innen nichts“, erklärt dazu Karola Krell. In den Honorarverhandlungen der zahntechnischen Leistungen sollten sich die Verhandlungspartner für entsprechende Steigerungen einsetzen und die Gehälter der Mitarbeiter/innen nicht nur als Betriebskosten betrachten. Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. steht als Tarifpartner für verantwortungsvolle Arbeitgeber aus dem Zahntechnik-Handwerk zur Verfügung.“

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. ist bei der IDS 2017 in Halle 2.2 E 076 mit einem Stand vertreten.

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