21.6.2022 | Fachinformation

KBV: Corona-Sonderregelungen

Seit 01.06. ist die Krankschreibung per Telefon nicht mehr möglich.

Wie die KBV auf ihrer website berichtet, hat der G-BA darauf hingewiesen, dass unabhängig von Corona im Rahmen der Regelversorgung das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch in einer Videosprechstunde möglich ist, wenn die Erkrankung dies zulässt – also zur Abklärung der Arbeitsunfähigkeit keine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig ist.

Für Versicherte, die in der Arztpraxis bekannt sind, kann eine Krankschreibung per Video für bis zu 7 Kalendertage erfolgen; für Versicherte, die in der Arztpraxis nicht bekannt sind, für bis zu 3 Kalendertage. Eine Folgekrankschreibung ist nur dann zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung nach einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde.

Zur Meldung auf der Seite der KBV.

Um im Praxisalltag Unterstützung zu leisten, hat die KBV alle gültigen Sonderregelungen für die ambulante Versorgung auf einer Seite kurz zusammengefasst.

Zu den Corona-Sonderreglelungen auf der Seite der KBV.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

07.03.2026 09:00 - 16:30 Uhr
44141 Dortmund
6. WESTFÄLISCHER EVA-TAG - TERMIN WURDE ABGESAGT!
Termin anzeigen
14.03.2026 11:30 Uhr
39576 Stendal
Stammtisch in Sachsen-Anhalt
Termin anzeigen
18.03.2026 17:00 - 20:20 Uhr
ONLINE
"Der ältere Mensch" - Fortbildungsreihe - Medikation im Alter
Termin anzeigen
28.03.2026 11:30 Uhr
06108 Halle
Stammtisch in Sachsen-Anhalt
Termin anzeigen
15.04.2026 18:30 - 20:30 Uhr
76532 Baden-Baden
Hygiene in der Arztpraxis
Termin anzeigen
22.04.2026 15:00 - 16:30 Uhr
44339 Dortmund
„Das war schon immer so…“ gibt es bei mir nicht!
Termin anzeigen