Berufsverbände, Gewerkschaftsarbeit und Demokratie

Titelthema-Seiten aus praxisnah 5+6/2026

Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass sich Menschen in unserem Land in Berufsverbänden oder Gewerkschaften organisieren können. In autoritären Regimen könnte das schnell verboten werden, wenn es den Regierenden nicht passt. Das jedenfalls wäre das Gegenteil von Demokratie.

Ja, stimmt, möglicherweise hatte Winston Churchill (1874 – 1965), der ehemalige britische Premierminister recht, als er in einer seiner Reden klarstellte, dass die Demokratie zwar nicht perfekt ist, es bisher jedoch keine bessere Regierungsform gibt.

Mein Großvater war im Deutschen Gewerkschaftsbund organisiert und sehr lange Zeit Mitglied im Betriebsrat der Leunawerke südlich von Halle-Saale. In seinem Tagebuch von 1938 gibt es einen Eintrag, der beschreibt, wie er in einer geheimen Sitzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes erleben musste, dass die Nationalsozialisten diese sprengten, Kollegen von ihm verhaftet und abgeführt wurden. Er selbst konnte sich retten und versteckte sich eine ganze Nacht in der Kanalisation, um nicht verfolgt zu werden.
Damals löste das NS-Regime die freien Gewerkschaften auf, enteignete sie, stürmte Gewerkschaftshäuser, brachte Gewerkschaftler um oder verschleppte sie in Konzentrationslager. Gewerkschaften, aber auch gewerkschaftliche Berufsverbände und Vorläufer der Frauenbewegung waren die letzten freien Vereinigungen, die dem NS-Regime noch etwas hätten entgegensetzen können. Denn sie standen für Pluralismus, Tarifautonomie und kollektive Interessenvertretung. Das widersprach der NS-Ideologie, deren Ziel es ist, jede autonome Organisation neben dem Staat auszuschalten.

Aus der Geschichte lernen: Das Grundgesetz als Schutzschild

Nach dem 2. Weltkrieg sollten mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Lehren aus der Vergangenheit gezogen werden. Eine davon betraf auch die Rolle der Gewerkschaften. Sie erhielten einen starken verfassungsrechtlichen Schutz: Die Bildung von Gewerkschaften wurde unmittelbar geltendes Grundrecht, das nicht durch einfache Gesetze eingeschränkt werden kann.
So heißt es in Artikel 9 unseres Grundgesetzes (GG): […] „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeitsund Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“ […].

Wichtige Pionierinnen

1963 haben sechs Kolleginnen (damals noch als Sprechstundenhilfe bzw. Arzthelferinnen betitelt) von ihrem demokratischen Grundrecht Gebrauch gemacht und den „Berufsverband der Arzthelferinnen e. V.“, heute „Verband medizinischer Fachberufe e. V.“ gegründet. Dafür können wir dankbar sein.
Aber das reicht nicht. Demokratie ist eben nicht vom Himmel gefallen. Wir sollten sie bewahren und wir müssen dafür sorgen, dass wir sie nutzen.
Ein Schritt dazu ist, einfach nur passives Mitglied im Verband zu sein. Das ehemalige Verbandsmotto „Denn viele erreichen mehr!“ ruft dazu auf, sich zu organisieren, um der*dem Einzelnen eine Stimme zu geben, die, je mehr wir sind, verstärkt gehört wird. Ansonsten bleiben wir eine unorganisierte Masse einzelner Individuen, die den sich verändernden (Arbeits)Verhältnissen ohnmächtig gegenübersteht.

In einer Demokratie können Politiker*innen es nicht jeder bzw. jedem Einzelnen recht machen. Aber man kann sich dem spürbar stärker werdenden globalisierten Kapitalismus pur durch die Existenz von starken Berufsverbänden oder Gewerkschaften entgegenstellen.

Globaler Markt vs. soziale Sicherheit

Die Regierungen der Nationalstaaten, nicht nur in Europa, mussten Ende des vergangenen Jahrhunderts durch internationale Wirtschaftsabkommen und bilaterale Verträge die Grenzen für Kapital, Güter, Dienstleistungen zwangsläufig öffnen. Auch wenn diese Ordnung durch die aktuelle Regierung in den USA in Teilen gerade verworfen wird, gibt es weiterhin einen globalisierten Raum, der die Unterscheidung zwischen national und international fast überflüssig werden lässt.

Unternehmen müssen auf dem Weltmarkt bereits seit Jahrzehnten viel stärker und direkter in Konkurrenz zueinander treten, und zwar in einer globalen, nicht in einer allein europäischen Wettbewerbssituation. Und genau das führt dazu, dass wir erfahren, wenn wir kritisch Nachrichten hören oder sehen, wie unterschiedlich und teilweise menschenausbeutend die weltweiten Arbeitsbedingungen sind. So werden die Nationalstaaten zu Wettbewerbsstaaten und deren Politikerinnen und Politiker sollen ihre Gesellschaften weiter in die Globalisierung „überführen“. Dazu gehören auch die Konsequenzen: Um auf dem Weltmarkt konkurrieren zu können, ruft unsere Wirtschaft nach Kostensenkungsstrategien bei Löhnen, Sozialabgaben und Unternehmenssteuern. Vor allem die Sozialsysteme sind in diesem weltpolitischen Schema Wettbewerbshemmnisse, die reduziert werden müssen. Die finanzielle Lücke sollen dann die „kleinen Steuerzahler“ schließen.

Man könnte die Frage stellen: Wenn es eine globalisierte Wirtschaft gibt, müsste es dann nicht auch einen einzigen „globalen Staat“ geben? Die Entstehung eines „Weltstaates mit sozialer Markwirtschaft“ ist eine Utopie und fraglich, ob sie jemals erreicht werden kann. Denn: Auch wenn sich Nationalstaaten in verschiedenen Institutionen und Organisationen bemühen, sich international auf Menschenrechte und soziale Standards zu einigen, so ist es noch immer Sache der politisch legitimierten Regierungen, diese Vereinbarungen dann auch umzusetzen – selbstverständlich unter Beachtung ihrer nationalen Interessen, politischen Ausrichtungen und der jeweils existierenden Grundsätze.
In Deutschland stellen Sozialverbände und Gewerkschaften berechtigterweise Forderungen zum Sozialerhalt. Denn: So ganz einfach ist es für Politik und Gesellschaft nicht, nur ausschließlich an die Interessen der großen Wirtschaft zu denken.

Kompromisse finden

Alle Seiten – Wirtschaft, Gewerkschaften, aber auch Politiker*innen – müssen Kompromisse finden, um in dieser globalisierten Welt mit all ihren derzeitigen Problemen fertig zu werden. Auch das ist Demokratie: Meinungsfreiheit, der öffentliche Diskurs um Lösungen und das Finden von Kompromissen! Der jüngste Demokratiebericht für Nordrhein- Westfalen zeigte, dass diese Tatsache nicht unbedingt jedem Bürger und jeder Bürgerin bekannt ist. 89 Prozent aller Befragten bejahten zwar die Aussage „die Demokratie ist das politische System, das am besten zu unserer Gesellschaft passt“, aber 15 Prozent stimmten auch der Aussage zu, dass eine Diktatur „unter Umständen“ die bessere Staatsform sei, 22 Prozent wünschen sich eine Führungspersönlichkeit, die keine Rücksicht auf das Parlament nehmen muss, und 47 Prozent können sich auch vorstellen, dass es nur eine starke Partei gibt, „die den Willen des Volkes verkörpert“.

Extrem zu werden ist keine Lösung

Die Teilhabe am Leben und an der Entwicklung unserer Gesellschaft ist ein demokratisches Recht. Dazu gehört auch, sich z. B. in einem Berufsverband auf gewerkschaftlicher Ebene zu organisieren. Statt dieses Recht zu nutzen und Veränderungen aus der demokratischen Mitte heraus zu fordern, unterstützt inzwischen aber ein nicht unerheblicher Teil der Menschen in diesem Land immer mehr extremes und extremistisches Gedankengut. Deren politische Vertreter*innen greifen soziale Verunsicherungen und Empörungen über reale Ungerechtigkeiten auf und rufen nach einem politischen Wandel. Wie eng dieser Wandel mit einer Gefahr für die Demokratie verbunden ist, haben wir in der deutschen Geschichte hinlänglich erlebt. Deshalb ist extrem zu werden, keine Lösung. Also sind wir wieder bei der Demokratie und bleiben lieber kompromissfähig.
Was Gewerkschaftsarbeit im Alltag bedeutet

Kompromisse zu suchen und zu finden, ist auch Teil der Tarifverhandlungen. Denn hier gilt es stets, der aktuellen Lage entsprechend mühselig gegenseitige Interessen abzuwägen. Doch das ist längst nicht alles, was Gewerkschaften tun – auch wenn das in der Öffentlichkeit oft so ankommt: Denn sicherlich antworten auch Ihre Bekannten auf die Frage, was sie mit dem Wort „Gewerkschaft“ verbinden, in den meisten Fällen mit: „Streik und mehr Geld.“

Dass das nicht stimmt, macht die folgende – unvollständige – Auflistung der Aufgaben unseres Berufsverbandes als Ihre spezielle Arbeitnehmervertretung deutlich:

■ Wir klären unsere Mitglieder über ihre Rechte auf.
■ Wir setzen im Streitfall die Arbeitnehmerrechte individuell für unsere Mitglieder durch eine kostenlose Rechtsvertretung gegenüber dem Arbeitgeber durch.
■ Wir setzen die sozialen Belange zum Beispiel gegenüber Ihrer Rentenversicherung durch eine kostenlose Rechtsvertretung durch.
■ Wir sitzen als Arbeitnehmervertretung im Sachverständigenausschüssen und sorgen dort für die Weiterentwicklung unserer Ausbildungsberufe auf gutem Bildungsniveau. Unter anderem waren wir es, die 2001 endlich die Berufsbezeichnung „Helferin“ abschafften.
■ Wir arbeiten bundesweit in Prüfungsausschüssen und achten darauf, dass in Prüfungen die Sollanforderungen, welche die Ausbildungsverordnung vorgibt, möglichst weitestgehend durchgesetzt werden.
■ Wir engagieren uns in Berufsbildungsausschüssen der Ärzte-, Tierärzte- und Zahnärztekammern und sorgen dafür, dass die Ausbildung durch die Kammern ordnungsgemäß überwacht wird, dass unsere Berufe durch gesetzlich geregelte, strukturierte Aufstiegsfortbildungen auch für zukünftige Schulabgängerinnen im Hinblick auf Karriereplanung attraktiv bleiben und bringen uns dort ein, wo unsere Berufe im Bildungsniveau unterlaufen werden sollen. Letzteres trägt auch der Verantwortung im Hinblick auf die Patientensicherheit Rechnung.
■ Wir sind als Arbeitnehmervertretung in Schlichtungsausschüssen (Güteausschüssen) zur Schlichtung von Streitigkeiten während der Ausbildung an den Ärzte-, Tierärzte- und Zahnärztekammern tätig und wirken als ehrenamtliche Richter*innen an den örtlichen Arbeitsgerichten mit.
■ Wir setzen uns dafür ein, dass es für unsere Berufe überhaupt Tarifverhandlungen gibt und versuchen, bei Verhandlungen die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
■ Wir informieren unsere Mitglieder über unsere Homepage, insbesondere im internen Mitgliederbereich und alle zwei Monate über unsere Verbandszeitschrift „praxisnah“.
■ Wir bieten unseren Mitgliedern an, kostenvergünstigt oder teils kostenlos an durch den Verband organisierten Anpassungsweiterbildungen teilzunehmen und Kontakte zu Kolleg*innen zu schließen bzw. zu pflegen.
■ Wir entsenden Mitglieder in den Ausschuss der Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtspflege und Gesundheitsdienst.
■ Wir mischen uns in Rentendiskussionen und Diskussionen zur Sozialpolitik sowie zur Gesundheitspolitik ein, weil jede*r einzelne*r Kolleg*in regelmäßig – zumindest indirekt – davon betroffen ist.

Bildungspolitische Aufgaben im Blick

Und zukünftig werden wir uns verstärkt unserer Mitgliederstruktur stellen. Denn das hat u. a. auch etwas mit dem vorangeschrittenen Bildungsniveau in unseren Berufen zu tun: Auf den Kernberufen der Medizinischen, Tiermedizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie der Zahntechniker*innen bauen weiterführende Abschlüsse auf.
Diese sind nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung geregelt. Darüber hinaus gibt es für unsere Berufe inzwischen einige verkürzte Bachelorstudiengänge. Aus dieser Veränderung ergeben sich in der Weiter- bzw. Fortbildung Schnittmengen unterschiedlicher Interessen.

Neben den betrieblichen Bedarfen der Praxen, (Zahn-/Tier-)Medizinischen Versorgungszentren, Kliniken und Labore, die letztlich auf Arbeitgeberinteressen ausgerichtet sind, stehen die Bedürfnisse der Beschäftigten – beispielsweise nach persönlichkeitsfördernden Inhalten und nach Inhalten, die das Potenzial bieten, sich individuell von den betrieblichen „Machtstrukturen“ unabhängiger zu machen und finanziell aufzusteigen.

Ähnlich wie im Bereich der Erstausbildung auch im Rahmen der Aufstiegsqualifizierung Kompetenzen aufzubauen und diese dann verbandspolitisch zu vertreten, wird nicht, sondern ist bereits längst wichtig. Darüber hinaus bewirkt die zunehmende Konkurrenz zwischen Hochschul- und Fortbildungsabsolventen (Aufstiegsfortbildungen mit ordentlicher Abschlussprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz/ Handwerksordnung) und die damit einhergehende ungewisse Entwicklung eine Fortentwicklung der verbandspolitischen bzw. gewerkschaftlichen Bildungspolitik.

Engagierte Menschen werden gebraucht

So vieles, was wir tun, wird vor allem auch ehrenamtlich geleistet. Es hat immer Menschen gegeben, die für bessere Arbeitsbedingungen und Wissensbildung der abhängig Beschäftigten kämpften. Damit das in Deutschland nicht über inzwischen fast zwei Jahrhunderte umsonst war, sollten wir alle das Recht nutzen und dafür sorgen, dass Demokratie lebendig wird und mit ihr Berufsverbände bzw. Gewerkschaften erhalten bleiben.

Die Mitgliedschaft im Verband ist ein erster wichtiger Schritt. Ein nächster ist, selbst aktiv zu werden. Dafür gibt es im Rahmen der angeführten Aufgabenbereiche viele unterschiedliche Möglichkeiten, die Ihnen Ihre Landesvorsitzenden auch gern persönlich vorstellen. Dieses Engagement schafft – im Gegensatz zur möglich erlebten Ohnmacht gegenüber den Regierungen – auch das Gefühl der Selbstwirksamkeit. Politik allein kann das in einer Demokratie nicht schaffen. Sie braucht die Sozialpartner aus Unternehmen und Berufsverbänden bzw. Gewerkschaften und engagierte Menschen! Unser Grundgesetz sorgt dafür, dass das möglich ist.

In diesem Sinne und im Sinne des erweiterten Bundesvorstandes formulieren wir unser Ziel neu:

Berufe stärken. Zukunft sichern… Gemeinsam

Karin Becker-Oevermann
2. geschäftsführende Vorsitzende

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