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86 Delegation oder Substitution – wo sind hier die Grenzen?

INHALT:
Entscheidend für die Verrichtung von zahnärztlichen Tätigkeiten am Patienten ist das Zahnheilkundegesetz (ZHG). Der Zahnarzt trägt, in Übereinstimmung mit dem ZHG und weiteren gesetzlichen Regelungen, dem Patienten gegenüber die persönliche Verantwortung für Diagnose sowie Aufklärung und ist zur persönlichen zahnärztlichen Leistungserbringung für den gesamten diagnostischen und therapeutischen Bereich verpflichtet. Der Zahnarzt ist ebenfalls für die Unterstützung, Führung und Beaufsichtigung des nicht-zahnärztlichen Assistenzpersonals innerhalb des Praxisteams verantwortlich.

Das ZHG eröffnet im § 1 Abs. 5 u. 6 die Möglichkeit der Delegation zahnärztlicher Leistungen an qualifiziertes Assistenzpersonal. Der Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer soll dem Zahnarzt dabei als Hilfestellung dienen. Es unterstützt bei der Auslegung der Vorschriften. So kann der Zahnarzt den Einsatzrahmen für jede seiner Mitarbeiterinnen individuell festlegen und dokumentieren.

Der Vortrag stellt die allgemeinen und rechtlichen Grundsätze der Delegation dar, geht konkret auf die delegativen, unterstützenden Teilleistungen an ZFA, ZMP, ZMF und DH ein und schildert arbeits- sowie haftungsrechtliche Konsequenzen, die sich bei Nichtbeachtung der Vorgaben ergeben können.

REFERENT:
Dr. Sebastian Ziller MPH, Bundeszahnärztekammer

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