15.1.2016 | Fachinformation
KBV: Ab Januar eGK auch für Flüchtlinge - Hinweise zur Abrechnung
Seit Jahresbeginn können Länder und Kommunen die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auch an Flüchtlinge und Asylbewerber auszugeben, die sich noch keine 15 Monate in Deutschland aufhalten. Damit soll der Zugang zur medizinischen Versorgung für die Betroffenen erleichtert werden.
Bislang müssen Flüchtlinge im Krankheitsfall erst bei der örtlichen Behörde einen Behandlungsschein beantragen, um medizinisch versorgt zu werden. Dies ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Einige Länder und Kommunen hatten sich deshalb bereits für die Ausgabe der eGK entschieden.
Was Praxen wissen sollten, hat die KBV zusammengestellt: