31.3.2026 | Fachinformation

Neue Versorgungspauschale für Chroniker

Zum 1. Juli kommt die neue Versorgungspauschale für chronisch kranke Patientinnen und Patienten. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss verständigt. Die Pauschale ist für Patientinnen und Patienten vorgesehen, die zwischen 18 und 75 Jahre alt sind und an nur einer chronischen Erkrankung ohne intensiven Betreuungsaufwand leiden und zur Therapie nur ein verschreibungspflichtiges Medikament einnehmen. Sie umfasst die Behandlung für ein halbes Jahr.

Die neue Pauschale geht zurück auf eine gesetzliche Regelung, die der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf den Weg gebracht hatte. Das ursprüngliche Ziel der Pauschale war, bestimmte chronisch Kranke sowie Hausarztpraxen zu entlasten und betroffenen Patientinnen und Patienten unnötige Arztbesuche - etwa wegen eines Folgerezeptes - zur ersparen. Zur vollständigen Pressemeldung der KBV

Der Vereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband ging ein längerer Einigungsprozess voraus, der mit einem Kompromiss abschloss. "Das ursprüngliche Ziel des Gesetzgebers war es, mittels einer Jahrespauschale dafür zu sorgen, dass Millionen Chroniker nicht jedes Quartal in die Praxen müssen, obwohl das medizinisch nicht notwendig ist", so der Hausärztinnen- und Hausärzteverband in seinem Pressestatement.

Die neue Versorgungspauschale auf einen Blick:

Sie umfasst die Behandlung für ein halbes Jahr und kann ab 1. Juli 2026 statt der Versichertenpauschale und der Chronikerpauschale bei Patientinnen und Patienten gezahlt werden, die an nur einer der nachfolgenden Erkrankungen leiden:
  • Schilddrüsenerkrankung (Hypothyreose oder Autoimmunthyreoiditis) oder
  • Fettstoffwechselstörung (Störung des Lipoproteinstoffwechsels oder sonstige Lipidämie) oder
  • essentielle (primäre) Hypertonie ohne hypertensive Krise oder
  • idiopathische Gicht

Weitere Bedingungen zur Abrechnung sind:
  • Die Patienten nehmen zur Behandlung dieser Erkrankung nur ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ein.
  • Es liegen keine weiteren chronischen Erkrankungen vor.
  • Die Patienten sind zwischen 18 und 74 Jahre alt.

Neue GOP 03100 beträgt:
  • für 18- bis 53-jährige Patienten 356 Punkte (45,36 Euro)
  • für 54- bis 74-jährige Patienten 403 Punkte (51,34 Euro)
Bei allen anderen chronisch erkrankten Patienten, die nicht die Voraussetzungen für die Versorgungspauschale erfüllen, ändert sich nichts. Patient*innen mit zwei oder mehr chronischen Erkrankungen werden weiterhin über die Versichertenpauschale und ggf. einen Chroniker-Zuschlag abgerechnet. Die KBV hat auf ihrer Website weitere Infos zur Abrechnung und Vergütung der neuen Versorgungspauschale zusammengefasst: www.kbv.de

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