30.9.2025 | Fachinformation
Verpflichtende Befüllung der ePA ab 1. Oktober
Ab dem 1. Oktober ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verpflichtend. Ab diesem Stichtag müssen alle Leistungserbringer die ePA mit Arztbriefen, Befundberichten füllen, die sie in der aktuellen Behandlung erhoben haben, sofern sie elektronisch vorliegen und die Versicherten nicht widersprochen haben.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert auf ihrer Themenseite umfassend zur ePA und klärt beispielsweise Fragen zu Zugriffsrechten, welche Daten eingepflegt werden müssen und auf Patientenwunsch hin, können. Klärt über Anforderungen an die Umsetzung der Medikations-
liste in der ePA auf. Gibt wichtige Hinweise zur Abrechnung und Vergütung und unterstützt Praxen mit einem kostenlosen Fortbildungsangebot zur ePA.
www.kbv.de
Auch die gematik bietet auf ihrer Website umfassende
Informationen zur ePA für Medizinische Fachangestellte und kostenlose Infopakete für Praxen, Kliniken, Apotheken und Pflege an, um über die Vorteile und Nutzung der ePA für alle aufzuklären. Medizinische Fachangestellte können die Plakate, Flyer und Wartezimmer-Videos nutzen und Patientinnen und Patienten dabei unterstützen, ihre Gesundheitsdaten in der ePA sicher und effizient zu verwalten.
www.gematik.de
In der Ausgabe praxisnah 5+6/25 hat Charly Bunar, Mitarbeiter der gematik, in einem Gastbeitrag zum Start der ePA informiert und Hannelore König, vmf-Präsidentin, Erfahrungen aus der Pilotphase in einem Bericht von der DMEA 2025 zusammengefasst.
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