19.8.2024 | Fachinformation

Patienten können Assistenzhunde mitbringen

Assistenzhunde dürfen Menschen mit Behinderungen in öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Arztpraxen oder Krankenhäuser begleiten. Das sieht das Behindertengleichstellungsgesetz vor und lässt nur in begründeten Fällen Ausnahmen zu.

Grundsätzlich bestehen keine hygienischen Bedenken zum Mitführen von Assistenzhunden für solche Bereiche, wo sich Menschen in Straßenkleidung aufhalten. Dazu zählen beispielsweise Arztpraxen, Therapieräume, Krankenhäuser oder Cafeterien.

In Einzelfällen können hygienische Gründe oder Infektions- und Gesundheitsgefahren allerdings gegen die Mitnahme eines Assistenzhundes in die Arztpraxis sprechen. Praxisteams sollten dann versuchen, Patientinnen und Patienten, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, zum Beispiel in den Randzeiten einzubestellen und so eine passende Lösung zu finden.

Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Tiere, die Menschen mit Beeinträchtigungen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen oder erleichtern. Sie sind nicht mit Therapiehunden zu verwechseln.

Weniger Barrieren durch Assistenzhunde

Assistenzhunde helfen Menschen mit einer Behinderung, alltägliche Aufgaben zu erledigen. Sie können zum Beispiel einen Gegenstand aufheben, der einem Menschen im Rollstuhl heruntergefallen ist, Medikamente aus dem Regal holen oder Lichtschalter und Knöpfe betätigen. Für blinde Menschen kann ein Blindenführhund eine Hilfe sein, sich im öffentlichen Raum freier zu bewegen.

Einige Assistenzhunde können ihre Halter auch vor akuten Gesundheitskrisen warnen. Das Tier erkennt zum Beispiel rechtzeitig einen anstehenden epileptischen Anfall, sodass der Betroffene sich noch in eine sichere Umgebung begeben kann. Außerdem gibt es Hunde, die Menschen mit Demenz, Autismus, Diabetes oder einer posttraumatischen Belastungsstörung helfen.

Zu erkennen sind Assistenzhunde an einem speziellen Abzeichen, das auf einer Kenndecke, dem Hundegeschirr oder am Halsband sichtbar befestigt ist. Auch der Ausweis „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“ gilt als Nachweis. Entsprechende Abbildungen zur Ansicht finden Interessierte auf der KBV-Themenseite Barrierefreiheit.

Die Anforderungen an die Eignung als Assistenzhund, die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und sogenannten Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften sowie die Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern sind in der sogenannten Assistenzhundeverordnung geregelt. Einen Überblick über diese Regelungen bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Website "Fragen und Antworten zur Assistenzhundeverordnung (AHundV)"

Zur vollständigen Meldung der KBV

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