25.3.2020 | Fachinformation

RKI: Neue Kriterien für Corona-Tests

Das Robert-Koch-Institut hat seine Kriterien zur Verdachtsabklärung angepasst. Danach sollen nur Personen mit Symptomen auf das Coronavirus getestet werden, insbesondere solche, die zu einer Risikogruppe gehören.

Die KBV fasst die Bedingungen so zusammen: Eine Testung sollte nur bei Vorliegen von Krankheitssymptomen erfolgen und zwar in diesen Fällen:
  1. Akute respiratorische Symptome und Kontakt zu einer infizierten Person in den letzten 14 Tagen
  2. Klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie im Zusammenhang mit einer Fallhäufung in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern
  3. Klinische oder radiologische Hinweisen auf eine virale Pneumonie ohne Hinweis auf eine andere Ursache
  4. Akute respiratorische Symptome bei Risikogruppen (Alter über 60, immunsupprimiert, onkologische Behandlung etc.) oder Beschäftigten im Pflegebereich, in Arztpraxen oder Krankenhäusern
  5. Nur bei ausreichender Testverfügbarkeit: akute respiratorische Symptomen ohne Risikofaktoren
Die Konstellationen 1 und 2 gelten als begründeter Verdachtsfall und müssen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.

Die Kassen übernehmen die Kosten, wenn der Arzt den Test für medizinisch notwendig erachtet.

Zum Flussschema des RKI

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