29.10.2019 | Fachinformation

Grippeschutzimpfung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ruft zur Grippeschutzimpfung auf.

„Den besten und gleichzeitig einfachsten Schutz vor der saisonalen Influenza bietet die Impfung“, erklärte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. „Insbesondere chronisch kranke und immungeschwächte Menschen und Ältere über 60 sollten sich jedes Jahr vor Beginn der Grippesaison impfen lassen.“

Beruflich bedingte Indikationen zur Impfung aufgrund erhöhter Gefährdung liegen zum Beispiel bei Personen mit viel Publikumsverkehr und beim medizinischen Personal vor (vergleiche Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie).

Die Grippeschutzimpfung erfolgt wieder mit einem Vierfach-Impfstoff, der gegen vier Virusstämme schützt.

Der günstigste Zeitpunkt der Grippeschutzimpfung ist vor Beginn der größten Ansteckungsgefahr. Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut empfiehlt, die Influenza-Impfungen vorzugsweise im Oktober oder November durchzuführen.

Die KBV stellt auf ihrer Seite für die Praxen kostenloses Infomaterial zur Verfügung, in dem insbesondere auch noch einmal auf den gezielten Einsatz von Antibiotika hingewiesen wird, um Resistenzen zu vermeiden.

Bei der Behandlung der Grippe sind Antibiotika nutzlos, da sie nur gegen bakterielle Infektionen wirken. Auch bei akuten Atemwegsinfekten mit Halsschmerzen, Husten, Schnupfen oder Bronchitis helfen Antibiotika in der Regel nicht, da diese sehr häufig von Viren verursacht werden. Kommt hingegen noch eine bakterielle Zweit-Infektion hinzu, kann diese eine Antibiotikabehandlung erforderlich machen.

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