24.9.2015 | Fachinformation
Flüchtlinge, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben und als Asylbewerber gelten, haben Anspruch auf gesundheitliche Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Eine Übersicht über die zu Grunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen sowie allgemeine Hinweise zu Abrechnung, Behandlung und Sprachbarrieren vermittelt das Informationsblatt Zahnärztliche Behandlung von Asylbewerbern
BZÄK: Zahnärztliche Behandlung von Asylbewerbern
Die Bundeszahnärztekammer informiert:Flüchtlinge, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben und als Asylbewerber gelten, haben Anspruch auf gesundheitliche Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Eine Übersicht über die zu Grunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen sowie allgemeine Hinweise zu Abrechnung, Behandlung und Sprachbarrieren vermittelt das Informationsblatt Zahnärztliche Behandlung von Asylbewerbern