8.11.2024 | Fachinformation

Amalgam-Verbot: Antworten und Hintergrundinfos online abrufbar

Ab dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der Europäischen Union mit wenigen Ausnahmen nicht mehr verwendet werden. Grundlage ist die Verordnung 2024/1849 des Europäischen Parlaments und des Rates. Damit wurde eine vorzeitige Einschränkung der Nutzung von quecksilberhaltigem Amalgam um etwa zehn Jahre vorgezogen.

Die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) hat zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) die wichtigsten Fragen und Antworten aus Sicht der Zahnmedizin aufgelistet.

In einer FAQ-Liste stellen beide Gesellschaften Informationen zur Verwendung alternativer Materialien sowie zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung.

Zur FAQ-Liste Amalgam

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