7.5.2024 | Fachinformation

Innovationsfonds bieten auch für zahnärztliche Versorgung große Chancen

"Um für alle Patientinnen und Patienten eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen, muss das Versorgungsangebot in der gesetzlichen Krankenversicherung kontinuierlich weiterentwickelt werden", schreibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber beim G-BA den Innovationsausschuss eingerichtet. Seit dem Jahr 2016 fördert er Projekte, die innovative Ansätze für die gesetzliche Krankenversicherung erproben und neue Erkenntnisse zum Versorgungsalltag gewinnen wollen. Hierfür stehen dem Innovationsausschuss die finanziellen Mittel des Innovationsfonds zur Verfügung.

Rechtsgrundlage für die Arbeit des Innovationsausschusses sind die §§ 92a und 92b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).

Zu ausführliche Informationen zum Innovationsausschuss auf der Seite der G-BA

Mit Inkrafttreten des Digital-Gesetzes am 26. März wurde der Innovationsfond verstetigt. Jedes Jahr fördert der Innovationsausschuss zukünftige neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte mit jährlich 200 Millionen Euro.

Die Änderungen, die mit Inkrafttreten des Digital-Gesetzes gelten, hat der G-BA auf seiner Website zusammengefasst: www.g-ba.de

Am 9. April haben sich zu diesem Anlass die Mitglieder des Innovationsausschusses mit Vertretern der Trägerorganisationen, Projektteilnehmern und vielen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Versorgung getroffen, um Bilanz der bisherigen Arbeit und der dabei erzielten Ergebnisse zu ziehen und über die Weiterentwicklung des Fonds zu beraten.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) zum Innovationsausschuss:
Im Rahmen der zentralen Podiumsdiskussion hob der Vorsitzende des KZBV-Vorstandes Martin Hendges hervor: „Aus zahnmedizinischer Sicht ist der Innovationsausschuss ein Erfolg und unverzichtbarer Motor zur Förderung von neuen Versorgungswegen. Daher begrüßen wir es sehr, dass der Innovationsfonds nun dauerhaft verankert worden ist.“ Besonders erfreulich sei für die KZBV, dass bei der aktuellen Förderwelle mit Modellen zur Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen ein eigenständiges zahnmedizinisches Themenfeld ausgeschrieben werde. „Gerade eine strukturierte intersektorale Zusammenarbeit ist die Basis, die Versorgung vulnerabler Gruppen zu verbessern und zu stärken“, so Hendges.

Im Vergleich zum ambulant-ärztlichen und stationären Bereich sei die vertragszahnärztliche Versorgung zwar der kleinste, dennoch ein nicht weniger wichtiger Sektor. Eine Rückschau über die geförderten Projekte zeige, dass in fast jeder Förderwelle mindestens ein zahnärztlich relevantes Projekt dabei sei, schreibt die KZBV.

Hendges wies darauf hin, dass die Förderung von Innovationen jedoch nicht ins Leere laufen dürfte: „Wenn Projekte erfolgreich sind und wichtige Erkenntnisse zur Verbesserung der Versorgung liefern, ist es Aufgabe der Politik, die finanziellen Rahmenumstände zu gewährleisten, damit diese Erkenntnisse in die breite Versorgung überführt werden können.“ Das GKV-FinStG zeige leider, wie mit verfehlter Politik die notwendige Verbesserung der Versorgung, wie aktuell die Parodontitistherapie, zunichtegemacht werde. „Wer möchte, dass der Innovationsausschuss ein Erfolg bleibt, muss auch die Voraussetzungen sichern, dass die Versorgung flächendeckend und auch mit neuen Ansätzen erbracht werden kann.“

Zur Pressemeldung der KZBV

Zu den aktuellen Förderbekanntmachungen auf der Seite des G-BA

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