26.4.2024 | Fachinformation

E-Rezept auch für Privatversicherte

Seit Anfang des Jahres sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, gesetzlich Versicherten elektronische Rezepte auszustellen.

Wie der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) auf seiner Website schreibt, gilt das E-Rezept auch für Privatversicherte. "Erste private Krankenversicherungen bieten es ihren Versicherten bereits an. Praxen und Apotheken erhalten gerade die notwendigen Software-Updates, um E-Rezepte für Privatversicherte ausstellen und einlösen zu können. Nach und nach wird die Verbreitung also deutlich zunehmen", so der PKV-Verband.

Für Privatversicherte bleibe das E-Rezept laut PKV-Verband freiwillig. Jedes Unternehmen entscheide selbst, ob es das E-Rezept anbieten möchte. Und die Privatversicherten entscheiden, ob sie es nutzen wollen.

Mit Blick auf die vielen Vorteile gehe der PKV-Verband davon aus, dass sich immer mehr Unternehmen und Kunden für das E-Rezept eintscheiden. Sollte oder könne einmal kein E-Rezept ausgestellt werden, bleibe aber immer die Alternative auf Papier.

Der PKV-Verband hat auf seiner Website die Vorteile des E-Rezeptes, wie der Prozess für Privatversicherte funktioniert und welche Voraussetzungen nötig sind, ausführlich erläutert: www.pkv.de

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