18.10.2021 | Fachinformation

Zahnärztliche Behandlung ist unabhängig von 3G-Regel

Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben ihre Rechtsauffassung veröffentlicht

Eine zahnärztliche Behandlung steht für alle Patientinnen und Patienten zur Verfügung – auch solchen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder darauf getestet sind. Nach Auffassung von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) kann daher die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) in Zahnarztpraxen keine Anwendung finden. BZÄK und KZBV sehen keine gesetzliche Grundlage dafür, dass der Impfstatus oder ein aktueller Corona-Test von Patienten zur Bedingung für eine Behandlung gemacht wird.

(Zahn-)Medizinische Behandlungen gehören zur Grundversorgung der Bevölkerung. Patientinnen und Patienten müssen daher vor ihrer Behandlung in einer Zahnarztpraxis keinen entsprechenden 3G-Nachweis vorlegen – anders als zum Beispiel vielfach bei körpernahen Dienstleistungen, wie sie etwa Friseur- oder Kosmetiksalons anbieten.

Zahnärztinnen und Zahnärzte sind als Heilberuf zum Dienst an der Gesundheit der einzelnen Menschen und der Allgemeinheit verpflichtet. Es würde eben dieser Berufspflicht widersprechen, wenn die Behandlung von Patientinnen und Patienten willkürlich abgelehnt wird. Das wäre dann der Fall, wenn ganze Bevölkerungsgruppen – zum Beispiel Ungeimpfte oder nicht Getestete – von der Behandlung ausgeschlossen würden.

In der Zahnarztpraxis darf zwar der Impfstatus der Patientin oder des Patienten erfragt und auf Testangebote hingewiesen werden, ein Recht auf Behandlungsverweigerung kann daraus allerdings nicht abgeleitet werden. Durch die schon immer sehr umfassenden Hygienemaßnahmen in Zahnarztpraxen sind dort sowohl Behandelnde als auch die Patientenschaft nachweislich sehr gut vor der Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt.

Unabhängig davon rufen BZÄK und KZBV alle Personen, die noch nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, dazu auf, das flächendeckende Impfangebot in Deutschland zeitnah zu nutzen – die Impfung schütze nachweislich die eigene Gesundheit und die Gesundheit von Mitmenschen.

Quelle: www.bzaek.de

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

20.09.2025 10:00 - 13:00 Uhr
24768 Rendsburg
Gewalt in Arztpraxen
Termin anzeigen
20.09.2025 11:00 - 13:00 Uhr
67346 Speyer
Verstaubt, oder was? Ein Knigge für knifflige Situationen in Praxis und Labor
Termin anzeigen
24.09.2025 15:00 - 18:00 Uhr
41747 Viersen
Hilfsmittel - sicher und korrekt verordnen & Chronische Wunden - effizient versorgen
Termin anzeigen
27.09.2025 11:00 - 13:00 Uhr
67655 Kaiserslautern
Chronische Wunden von A-Z
Termin anzeigen
08.10.2025 16:00 - 17:30 Uhr
Live-Online Seminar
IQN: Neue Impulse für den Praxisalltag: Professionelle Versorgung von Patientinnen und Patienten mit individuellen Bedürfnissen
Termin anzeigen
15.10.2025 18:30 - 20:00 Uhr
76532 Baden-Baden
Wundversorgung - Einfach machen
Termin anzeigen
17.10.2025 17:30 - 19:30 Uhr
23843 Bad Oldesloe
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen - was steckt dahinter?
Termin anzeigen
22.10.2025 15:00 - 17:00 Uhr
26125 Oldenburg
Resilienz - Die innere Kraftquelle für den Arbeitsalltag
Termin anzeigen