18.10.2021 | Fachinformation

Zahnärztliche Behandlung ist unabhängig von 3G-Regel

Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben ihre Rechtsauffassung veröffentlicht

Eine zahnärztliche Behandlung steht für alle Patientinnen und Patienten zur Verfügung – auch solchen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder darauf getestet sind. Nach Auffassung von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) kann daher die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) in Zahnarztpraxen keine Anwendung finden. BZÄK und KZBV sehen keine gesetzliche Grundlage dafür, dass der Impfstatus oder ein aktueller Corona-Test von Patienten zur Bedingung für eine Behandlung gemacht wird.

(Zahn-)Medizinische Behandlungen gehören zur Grundversorgung der Bevölkerung. Patientinnen und Patienten müssen daher vor ihrer Behandlung in einer Zahnarztpraxis keinen entsprechenden 3G-Nachweis vorlegen – anders als zum Beispiel vielfach bei körpernahen Dienstleistungen, wie sie etwa Friseur- oder Kosmetiksalons anbieten.

Zahnärztinnen und Zahnärzte sind als Heilberuf zum Dienst an der Gesundheit der einzelnen Menschen und der Allgemeinheit verpflichtet. Es würde eben dieser Berufspflicht widersprechen, wenn die Behandlung von Patientinnen und Patienten willkürlich abgelehnt wird. Das wäre dann der Fall, wenn ganze Bevölkerungsgruppen – zum Beispiel Ungeimpfte oder nicht Getestete – von der Behandlung ausgeschlossen würden.

In der Zahnarztpraxis darf zwar der Impfstatus der Patientin oder des Patienten erfragt und auf Testangebote hingewiesen werden, ein Recht auf Behandlungsverweigerung kann daraus allerdings nicht abgeleitet werden. Durch die schon immer sehr umfassenden Hygienemaßnahmen in Zahnarztpraxen sind dort sowohl Behandelnde als auch die Patientenschaft nachweislich sehr gut vor der Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt.

Unabhängig davon rufen BZÄK und KZBV alle Personen, die noch nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, dazu auf, das flächendeckende Impfangebot in Deutschland zeitnah zu nutzen – die Impfung schütze nachweislich die eigene Gesundheit und die Gesundheit von Mitmenschen.

Quelle: www.bzaek.de

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

14.10.2024 16:00 - 19:30 Uhr
22297 Hamburg
Draufgelegt. Praktische Tipps zur Wund- und Kompressionstherapie
Termin anzeigen
16.10.2024 14:30 - 19:00 Uhr
72770 Stuttgart
Frühe Hilfen - Unterstützungsbedarf belasteter Eltern erkennen und helfen
Termin anzeigen
16.10.2024 18:00 - 20:00 Uhr
25336 Elmshorn
Wundversorgung - Einfach machen - Workshop für Einsteiger*innen
Termin anzeigen
19.10.2024 11:00 - 13:00 Uhr
27751 Delmenhorst
Gewaltprävention durch Selbstbehauptung
Termin anzeigen
23.10.2024 17:00 - 20:00 Uhr
30159 Hannover
Basics für die Arztpraxis - Workshop für Auszubildende und Wiedereinsteiger*innen
Termin anzeigen
23.10.2024 17:30 - 19:30 Uhr
70193 Stuttgart
Ernährungsoptimierung und die kontinuierliche Glukosemessung bei Diabetes mellitus
Termin anzeigen
26.10.2024 10:00 - 12:00 Uhr
18119 Rostock-Warnemünde
Kompressionsschulung: „Wickeln leicht gemacht!“
Termin anzeigen
30.10.2024 14:00 - 16:00 Uhr
02625 Bautzen
Aktuelles aus dem Bereich der Wundversorgung
Termin anzeigen