13.7.2018 | Fachinformation

Amalgam: Neue EU-Verordnung zum 1. Juli in Kraft getreten

Dentalamalgam darf nach der EU-Quecksilberverordnung seit dem 1. Juli 2018 grundsätzlich nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von schwangeren oder stillenden Patientinnen verwendet werden. Eine Ausnahme von der Regelung besteht nur dann, wenn der Zahnarzt eine solche Behandlung wegen spezifischer medizinischer Erfordernisse als zwingend notwendig erachtet. Hintergrund der neuen Bestimmung ist das Übereinkommen von Minamata, das Gesundheit und Umwelt vor Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen schützen soll.

Weitere Informationen zu dieser Verordnung finden Sie
auf der Seite der KZBV
und der Bundezahnärztekammer

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

27.06.2026 10:00 - 12:00 Uhr
90443 Nürnberg
Nesselsucht - Diagnostik und Therapie in der täglichen Praxis
Termin anzeigen
09.07.2026 09:30 - 15:00 Uhr
10117 Berlin
Netzwerk Gesund ins Leben: Fachtag "Schwangere begleiten"
Termin anzeigen
11.07.2026 10:00 - 13:00 Uhr
38446 Wolfsburg
Wundversorgung & Sprechstundenbedarf: Effizient arbeiten und Regress vermeiden
Termin anzeigen
15.07.2026 19:00 - 21:00 Uhr
92272 Freudenberg / OT Paulsdorf
Hautkrebs – gutartig oder bösartig & Psoriasis
Termin anzeigen
04.09. - 06.09.2026
44139 Dortmund
Tierärztetag West 2026 - Der Kammerkongress in Dortmund
Termin anzeigen
16.10. - 17.10.2026
70629 Stuttgart
infotage FACHDENTAL Stuttgart
Termin anzeigen