13.7.2018 | Fachinformation

Amalgam: Neue EU-Verordnung zum 1. Juli in Kraft getreten

Dentalamalgam darf nach der EU-Quecksilberverordnung seit dem 1. Juli 2018 grundsätzlich nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von schwangeren oder stillenden Patientinnen verwendet werden. Eine Ausnahme von der Regelung besteht nur dann, wenn der Zahnarzt eine solche Behandlung wegen spezifischer medizinischer Erfordernisse als zwingend notwendig erachtet. Hintergrund der neuen Bestimmung ist das Übereinkommen von Minamata, das Gesundheit und Umwelt vor Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen schützen soll.

Weitere Informationen zu dieser Verordnung finden Sie
auf der Seite der KZBV
und der Bundezahnärztekammer

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

20.09.2025 10:00 - 13:00 Uhr
24768 Rendsburg
Gewalt in Arztpraxen
Termin anzeigen
20.09.2025 11:00 - 13:00 Uhr
67346 Speyer
Verstaubt, oder was? Ein Knigge für knifflige Situationen in Praxis und Labor
Termin anzeigen
24.09.2025 15:00 - 18:00 Uhr
41747 Viersen
Hilfsmittel - sicher und korrekt verordnen & Chronische Wunden - effizient versorgen
Termin anzeigen
27.09.2025 11:00 - 13:00 Uhr
67655 Kaiserslautern
Chronische Wunden von A-Z
Termin anzeigen
08.10.2025 16:00 - 17:30 Uhr
Live-Online Seminar
IQN: Neue Impulse für den Praxisalltag: Professionelle Versorgung von Patientinnen und Patienten mit individuellen Bedürfnissen
Termin anzeigen
15.10.2025 18:30 - 20:00 Uhr
76532 Baden-Baden
Wundversorgung - Einfach machen
Termin anzeigen
17.10.2025 17:30 - 19:30 Uhr
23843 Bad Oldesloe
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen - was steckt dahinter?
Termin anzeigen
22.10.2025 15:00 - 17:00 Uhr
26125 Oldenburg
Resilienz - Die innere Kraftquelle für den Arbeitsalltag
Termin anzeigen