9.2.2021 | Fachinformation

BGW: Atemschutz in Einrichtungen im Gesundheitsdienst

Aufgrund der aktuellen Pandemielage informiert die BGW am 8. Februar zum Atemschutz in Einrichtungen im Gesundheitsdienst.

Folgendes ist laut BGW bis auf Weiteres umzusetzen:
  • Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz.

  • Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen (Patientinnen und Patienten, Bewohner und Bewohnerinnen, zu Pflegende/zu Betreuende, Klientinnen und Klienten und ähnliche) ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen. Nach Maßgabe der Gefährdungsbeurtei-lung sind außerdem Schutzkleidung und Augenschutz notwendig.

  • Darüber hinaus sind weitreichendere Regelungen der Länder oder des Bundes verpflichtend und ebenfalls von Arbeitgebern sowie Arbeitgeberinnen umzusetzen.

  • Mund-Nasen-Schutz oder Atemschutzmasken sind nach Herstellerangaben zu verwenden und zu wechseln. Bei Durchfeuchtung sind sie sofort zu wechseln.

  • Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat den Beschäftigten den Mund-Nasen-Schutz und die persönliche Schutzausrüstung wie etwa Atemschutzmasken, Schutzkittel und -handschuhe so-wie Augenschutz in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Die Beschäftigten sind im Umgang damit zu unterweisen.

  • Die Verwendung von Atemschutzmasken führt zu erhöhten Belastungen. Es wird empfohlen, die Tragezeiten/Belastungen durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Pausen zu reduzieren.

Quelle: BGWinfo vom 8. Februar 2021

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

08.11.2025 10:00 - 11:30 Uhr
90419 Nürnberg
Geriatrische Patient*innen – Herausforderungen und Therapieansätze
Termin anzeigen
12.11.2025 13:00 - 17:00 Uhr
82256 Fürstenfeldbruck
Kompression + Wundversorgung = oft ein Dreamteam! – Warum diese Kombination so erfolgreich ist
Termin anzeigen
12.11.2025 17:30 - 19:45 Uhr
Online
17. interprofessioneller Fachaustausch allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) - Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen durch verschiedene Akteure des Gesundheitswesens
Termin anzeigen
27.11. - 29.11.2025
65185 Wiesbaden
bpt-Kongress 2025
Termin anzeigen
27.11.2025 17:00 - 19:00 Uhr
10777 Berlin
Zahnaufhellung mit Konzept – Mehr als nur ein weißes Lächeln
Termin anzeigen
29.11.2025 11:00 - 15:00 Uhr
27432 Bremervörde
MFA Workshop zur Vorbereitung auf die Praktische Prüfung
Termin anzeigen
13.12.2025 11:00 - 14:00 Uhr
27568 Bremerhaven
Kommunikation in schwierigen Situationen
Termin anzeigen