1. Ein bisschen Geschichte ...

  • Mitte des 19. Jahrhunderts gab es noch keinen Arbeitsschutz für Beschäftigte.
  • Kinderarbeit und katastrophale Lebens- und Arbeitsbedingungen wurden zur Gefahr für die Volksgesundheit: 1875 lag die Lebenserwartung für Männer bei 35, Frauen bei 38 Jahren.
  • Es bestand hohe Verletzungsgefahr an ungesicherten Maschinen ohne jede soziale Absicherung. Die Folge waren viele tödliche Unfälle. Üblich waren Sechstagewochen mit 12 bis 14 Stunden täglich und es gab keinen Mutterschutz
  • Weil die Volksgesundheit sehr schlecht war und der Druck der Gewerkschaften immer größer wurde, handelte die Politik endlich. Zwischen 1881 und 1889 erließ Otto von Bismarck, Reichskanzler des letzten Kaiserreiches, zahlreiche Sozialgesetze, die den Arbeiter*innen weitgehende Verbesserungen brachte.
  • Im ersten Weltkrieg (1914 bis 1918) wurden alle Arbeitsschutzgesetze wieder abgeschafft.
  • In der noch jungen Demokratie der Weimarer Republik wurden stark verbesserte Maßnahmen eingeführt, beispielsweise der uns heute bekannte Achtstundenarbeitstag.
  • Mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurden erneut alle Richtlinien des Arbeitsschutzes aufgehoben, denn die Kriegsmaschinerie des dritten Reiches hatte zu funktionieren. Leben und Gesundheit der Menschen waren nicht relevant.
  • Erst mit dem Aufbau des deutschen Sozialstaates wurde der technische und soziale Arbeitsschutz stetig weiterentwickelt, seit 1985 gibt es auch europäische Regelungen. Und dadurch eine wachsende Zahl von Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien, technischen Anleitungen, Normen und Regeln.
  • Ab 12.12.1974 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als eines der wichtigsten Elemente. Betriebe sind seither gesetzlich dazu verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in die betriebliche Sicherheitsarbeit einzubeziehen.
  • Seit 1996 Arbeitsschutzgesetz: Es regelt die Aufgaben der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite im deutschen Arbeitsschutz. Zentrales Instrument des Arbeitsschutzgesetzes ist die Gefährdungsbeurteilung.
  • Seit 2013 Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung


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